CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Laumann/Singhammer: Bundesregierung will
Minderheitenschutz und Gewerkschafts-pluralismus in den Betrieben
beseitigen
Berlin (ots)
Der sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl-Josef Laumann MdB, und der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Johannes Singhammer MdB, sowie der Deutsche Beamtenbund (DBB), die Christlichen Gewerkschaft Deutschland (CGB), die Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Betriebsangehöriger (AUB) und die Union leitender Angestellter (ULA) erklären zur heutigen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes:
Der Minderheitenschutz innerhalb des geltenden Betriebsverfassungsgesetzes ist von der Union im Jahr 1988 verbessert worden. Durch den Minderheitenschutz soll insbesondere gewährleistet werden, dass auch Mitglieder kleiner Gewerkschaften und unabhängige Betriebsräte im Betriebsrat und in dessen Gremien entsprechend vertreten sind.
Die Minderheitenschutzrechte werden mit der Novelle der Bundesregierung zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes in Kleinbetrieben aufgehoben. Das Verhältniswahlrecht soll dort abgeschafft werden und durch das Mehrheitswahlrecht ersetzt werden. Die Abschaffung des Verhältniswahlrecht hat z.B. in Kleinbetrieben mit 21 bis 50 Arbeitnehmern, in denen der Betriebsrat aus drei Mitgliedern besteht, zur Folge, dass eine Mehrheit in der Belegschaft alle drei Sitze besetzen kann, während nach geltendem Recht das maßgebliche Verhältniswahlrecht auch Minderheiten eine Chance zur Vertretung im Betriebsrat gegeben hätte. Das neue Mehrheitswahlrecht in Kleinbetrieben kann dazu führen, dass 49,9 % der Wählerstimmen bei der Besetzung des Betriebsrats unberücksichtigt bleiben.
Aufgehoben werden soll auch der Minderheitenschutz bei der Auswahl der freigestellten Betriebsratsmitglieder. Nach geltendem Recht werden die freigestellten Betriebsratsmitglieder vom Betriebsrat nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Nach Vorstellung der Bundesregierung bestimmt künftig die Mehrheit des Betriebsrats über die Auswahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder allein entscheiden. Schließlich soll auch die Verhältniswahl bei der Wahl von Mitgliedern des Betriebsrats bei der Besetzung des Betriebsauschusses und der weiteren Ausschüsse aufgehoben werden.
Dies bedeutet faktisch die Aufgabe jedweden Minderheitenschutzes. Die im Betriebsrat dominierende Gewerkschaft bzw. gewerkschaftlich mit ihr verbundene Betriebsratsmitglieder haben somit allein Einfluss auf die Auswahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder. Für Betriebsratsmitglieder kleinerer Gewerkschaften oder unabhängige Betriebsräte besteht kaum noch die Chance der Freistellung.
Die Abschaffung des Verhältniswahlrechts ist für uns nicht akzeptabel. Das erst zuletzt vom Bundesarbeitsgericht bestätigte Minderheitenrecht muss unangetastet bleiben. Ansonsten droht eine Alleinherrschaft des DGB und damit das Ende des Gewerkschaftspluralismus in den Betrieben.
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