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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Laumann/Singhammer: Bundesregierung will Minderheitenschutz und Gewerkschafts-pluralismus in den Betrieben beseitigen

Berlin (ots)

Der sozialpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl-Josef Laumann MdB, und der
sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Johannes Singhammer
MdB, sowie der Deutsche Beamtenbund (DBB), die Christlichen
Gewerkschaft Deutschland (CGB), die Arbeitsgemeinschaft unabhängiger
Betriebsangehöriger (AUB) und die Union leitender Angestellter (ULA)
erklären zur heutigen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und
Sozialordnung zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes:
Der Minderheitenschutz innerhalb des geltenden
Betriebsverfassungsgesetzes ist von der Union im Jahr 1988 verbessert
worden. Durch den Minderheitenschutz soll insbesondere gewährleistet
werden, dass auch Mitglieder kleiner Gewerkschaften und unabhängige
Betriebsräte im Betriebsrat und in dessen Gremien entsprechend
vertreten sind.
Die Minderheitenschutzrechte werden mit der Novelle der
Bundesregierung zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes in
Kleinbetrieben aufgehoben. Das Verhältniswahlrecht soll dort
abgeschafft werden und durch das Mehrheitswahlrecht ersetzt werden.
Die Abschaffung des Verhältniswahlrecht hat z.B. in Kleinbetrieben
mit 21 bis 50 Arbeitnehmern, in denen der Betriebsrat aus drei
Mitgliedern besteht, zur Folge, dass eine Mehrheit in der Belegschaft
alle drei Sitze besetzen kann, während nach geltendem Recht das
maßgebliche Verhältniswahlrecht auch Minderheiten eine Chance zur
Vertretung im Betriebsrat gegeben hätte. Das neue Mehrheitswahlrecht
in Kleinbetrieben kann dazu führen, dass 49,9 % der Wählerstimmen bei
der Besetzung des Betriebsrats unberücksichtigt bleiben.
Aufgehoben werden soll auch der Minderheitenschutz bei der Auswahl
der freigestellten Betriebsratsmitglieder. Nach geltendem Recht
werden die freigestellten Betriebsratsmitglieder vom Betriebsrat nach
den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Nach Vorstellung der
Bundesregierung bestimmt künftig die Mehrheit des Betriebsrats über
die Auswahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder allein
entscheiden. Schließlich soll auch die Verhältniswahl bei der Wahl
von Mitgliedern des Betriebsrats bei der Besetzung des
Betriebsauschusses und der weiteren Ausschüsse aufgehoben werden.
Dies bedeutet faktisch die Aufgabe jedweden Minderheitenschutzes.
Die im Betriebsrat dominierende Gewerkschaft bzw. gewerkschaftlich
mit ihr verbundene Betriebsratsmitglieder haben somit allein Einfluss
auf die Auswahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder. Für
Betriebsratsmitglieder kleinerer Gewerkschaften oder unabhängige
Betriebsräte besteht kaum noch die Chance der Freistellung.
Die Abschaffung des Verhältniswahlrechts ist für uns nicht
akzeptabel. Das erst zuletzt vom Bundesarbeitsgericht bestätigte
Minderheitenrecht muss unangetastet bleiben. Ansonsten droht eine
Alleinherrschaft des DGB und damit das Ende des
Gewerkschaftspluralismus in den Betrieben.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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