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Geis: Wehrmachtsdeserteure sind nicht
per se Widerstandskämpfer gewesen
Berlin (ots)
Zu der Forderung nach einer pauschalen Aufhebung von Urteilen gegen Deserteure erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die Forderung nach einer pauschalen Aufhebung von Urteilen gegen Deserteure der Wehrmacht ist weder neu noch zustimmungsfähig. Im Jahre 1998 haben sich die Fraktionen im Deutschen Bundestag auf einen vernünftigen Kompromiss geeinigt, wonach Unrechtsurteile gegen Deserteure regelmäßig unter die Generalklausel des § 1 des NS-Aufhebungsgesetzes fallen und somit von Gesetzes wegen aufgehoben sind.
Allerdings wird mit guten Gründen vorausgesetzt, dass das Urteil "unter Verstoß gegen elementare Gedanken der Gerechtigkeit" ergangen ist. Eine pauschale Aufhebung der militärgerichtlichen Urteile ist dagegen nicht veranlasst. Denn darunter befanden sich durchaus auch Fälle, in denen Soldaten aus eigensüchtigen Gründen desertierten und dabei ihre Kameraden mit bisweilen fatalen Folgen im Stich ließen. Vielfach ist die Desertion mit der Begehung weiterer Straftaten verbunden gewesen. Eine Einzelfallprüfung ist daher unverzichtbar.
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