CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Zur Bekämpfung des
Kindesmissbrauchs muss auch die Telefonüberwachung möglich sein
Berlin (ots)
Zur Forderung des bayerischen Innenministers Dr. Günther Beckstein MdL nach einem entschlossenerem Vorgehen bei der Bekämpfung des Kindesmissbrauchs und der Kinderpornographie erklärt der rechts-politische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Das strafverfahrensrechtliche Instrumentarium zur Bekämpfung von Sexualdelikten muss endlich verbessert werden. Das gilt besonders dort, wo es um den Schutz derjenigen geht, die in unserer Gesellschaft am wehrlosesten sind.
Die Forderung des bayerischen Innenministers, die Telefonüberwachung auch bei Kindesmissbrauch und bei der Verbreitung von Kinderpornographie zu ermöglichen, kann deshalb nicht nachdrücklich genug bekräftigt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits 1998 in den Deutschen Bundestag eingebracht. Die Initiative scheiterte damals an der mangelnden Entschlossenheit der Regierungsfraktionen.
Für den Schutz der Bevölkerung vor Sexualverbrechen und anderen schweren Straftaten muss endlich mehr getan werden. Auf den Prüfstand gehören in diesem Zusammenhang auch die bisherige Handhabung der DNA-Analyse sowie die Möglichkeit einer nachträglichen Sicherungsverwahrung für Fälle, in denen sich die Gefährlichkeit des Täters erst während des Vollzugs herauskristallisiert.
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