CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Kansy: Wir brauchen kein neues, aber ein
verbessertes Reformkonzept im Wohnungsbaurecht
Berlin (ots)
Zu den Ergebnissen der heutigen Sachverständigen-Anhörung über eine Reform des Wohnungsbaurechts erklärt der wohnungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Dietmar Kansy MdB:
Nach der heutigen Anhörung von Wohnungswirtschaft, Wohnungswissenschaftlern und kommunalen Praktikern kann sich die Bundesregierung nicht zurücklehnen und ihren parlamentarischen Truppen das Durchsetzen ihres Gesetzentwurfs zur Reform des Wohnungsbaurechts bis zur Sommerpause überlassen. Fast unisono haben die Sachverständigen einen umfangreichen Forderungskatalog an Korrekturen und Nachbesserungen angemahnt, dessen Nichtberücksichtigung die Effizienz des sozialen Wohnungsbaus nachhaltig gefährden könnte. An diesem Fazit ändert auch nicht die breite Zustimmung, auf die der Reformbedarf an sich und seine Regelung durch ein Bundesgesetz, die grundsätzlichen Reformziele wie die Erweiterung des wohnungspolitischen Instrumentenkastens um die Bestandsförderung, den Erwerb von Belegungsrechten und von Kooperationsverträgen unter Einräumung höherer Länder- Flexibilität gestoßen sind.
Vor allem mit der Kritik an der völlig unzureichenden finanziellen Beteiligung des Bundes an der sozialen Wohnungsbauförderung korrigierten die Sachverständigen den Versuch der rot-grünen Bundesrats-Mehrheit noch vom letzten Freitag, die Frage des künftigen Finanzbeitrags des Bundes unter den Teppich zu kehren. Gegen Ende der letzten Wahlperiode hatten die rot-grünen Länder-Bauminister einen Reformvorschlag der Kohl-Regierung auch deswegen scheitern lassen, weil es "für die Länder unverzichtbar (sei), dass die Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau nicht auf 450 Mio DM begrenzt werden". Die Regierung Schröder will jetzt davon nichts mehr wissen. Immerhin hatte die Regierung Kohl etwa die dreifache Summe, rund 1,3 Mrd DM, eingestellt.
Wie weit sich der Bund noch in die finanzielle Mitverantwortung nehmen lässt - nach Auffassung der Sachverständigen ist diese zwischen 1 und 2 Mrd. DM festzumachen - , sollte aber nicht nur mit der Frage verbunden werden, ob Rot-Grün ihre politische Glaubwürdigkeit über die Klinge springen lassen will oder nicht. Bereits im vergangenen Jahr flossen die Wohnungsbau-Fördermittel zu fast 2/3 nicht in den angesichts der entspannten Wohnungsmärkte weniger vordringlich Neubau von Mietwohnungen, sondern in Wohneigentums- und Modernisierungsmaßnahmen, die gemeinsam mit dem künftig zu verstärkenden Erwerb von Belegungsrechten voll kompatibel mit der neuen wohnungspolitischen Förderausrichtung sind.
Die Unionsfraktion wird deshalb auch die vielfältigen Anregungen der Sachverständigen positiv aufgreifen, den Stellenwert der Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums durch familienfreundlichere Komponenten anzuheben. So konkret etwa durch Einbeziehung von Familien mit weniger als 3 Kindern und von jungen Familien in die Direktförderung.
Ganz offensichtlich hat eine große Mehrheit der Sachverständigen die Befürchtung, dass der soziale Wohnungsbau auch durch ein fast unverändertes Festhalten an den Einkommensgrenzen von 1994 trotz erweiteter Länder- Spielräume ins Leere laufen könnte. Die bundeseinheitlichen Einkommensgrenzen, die auch künftig für die Erhebung von Fehlförderungs-Abgaben von Bedeutung bleiben, sollten nach Auffassung der Wohnungswirtschaft für Einpersonenhaushalte auf 14.000 bis 15.000 EURO (Regierungsentwurf: 12.000 EURO) bzw. für Zweipersonenhaushalte auf 20.500 bis 22.000 EURO (Regierungsentwurf: 18.000 EURO) angehoben werden.
Die CDU/CSU wird sich einer sachgerechten und konstruktiven Diskussion in den parlamentarischen Ausschussberatungen stellen, auch über heute von den Sachverständigen noch kontrovers behandelte Vorschläge wie: Angemessene Kompetenzen der Kommunen, eine Länder-Öffnungsklausel zum Verzicht auf die Kostenmiete auch im sozialen Wohnungsbestand, einen flächendeckenden Verzicht auf die Fehlbelegungsabgabe, eine stärkere Einbindung der Ziele "Soziale Stadt", eine Aufwertung der Genossenschaftsförderung wie eine Förderung von nichtinvestiven Maßnahmen. Wir erhoffen uns deshalb zusammen mit der Wohnungswirtschaft eine ergebnisoffene Detailberatung, um zu einem modernen Wohnraumförderungsgesetz zu kommen.
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