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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Kansy: Wir brauchen kein neues, aber ein verbessertes Reformkonzept im Wohnungsbaurecht

Berlin (ots)

Zu den Ergebnissen der heutigen
Sachverständigen-Anhörung über eine Reform des Wohnungsbaurechts
erklärt der wohnungspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Dietmar Kansy MdB:
Nach der heutigen Anhörung von Wohnungswirtschaft,
Wohnungswissenschaftlern und kommunalen Praktikern kann sich die
Bundesregierung nicht zurücklehnen und ihren parlamentarischen
Truppen das Durchsetzen ihres Gesetzentwurfs zur Reform des
Wohnungsbaurechts bis zur Sommerpause überlassen. Fast unisono haben
die Sachverständigen einen umfangreichen Forderungskatalog an
Korrekturen und Nachbesserungen angemahnt, dessen
Nichtberücksichtigung die Effizienz des sozialen Wohnungsbaus
nachhaltig gefährden könnte. An diesem Fazit ändert auch nicht die
breite Zustimmung, auf die der Reformbedarf an sich und seine
Regelung durch ein Bundesgesetz, die grundsätzlichen Reformziele wie
die Erweiterung des wohnungspolitischen Instrumentenkastens um die
Bestandsförderung, den Erwerb von Belegungsrechten und von
Kooperationsverträgen unter Einräumung höherer Länder- Flexibilität
gestoßen sind.
Vor allem mit der Kritik an der völlig unzureichenden finanziellen
Beteiligung des Bundes an der sozialen Wohnungsbauförderung
korrigierten die Sachverständigen den Versuch der rot-grünen
Bundesrats-Mehrheit noch vom letzten Freitag, die Frage des künftigen
Finanzbeitrags des Bundes unter den Teppich zu kehren. Gegen Ende der
letzten Wahlperiode hatten die rot-grünen Länder-Bauminister einen
Reformvorschlag der Kohl-Regierung auch deswegen scheitern lassen,
weil es "für die Länder unverzichtbar (sei), dass die
Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau nicht auf 450 Mio DM
begrenzt werden". Die Regierung Schröder will jetzt davon nichts mehr
wissen. Immerhin hatte die Regierung Kohl etwa die dreifache Summe,
rund 1,3 Mrd DM, eingestellt.
Wie weit sich der Bund noch in die finanzielle Mitverantwortung
nehmen lässt - nach Auffassung der Sachverständigen ist diese
zwischen 1 und 2 Mrd. DM festzumachen - , sollte aber nicht nur mit
der Frage verbunden werden, ob Rot-Grün ihre politische
Glaubwürdigkeit über die Klinge springen lassen will oder nicht.
Bereits im vergangenen Jahr flossen die Wohnungsbau-Fördermittel zu
fast 2/3 nicht in den angesichts der entspannten Wohnungsmärkte
weniger vordringlich Neubau von Mietwohnungen, sondern in
Wohneigentums- und Modernisierungsmaßnahmen, die gemeinsam mit dem
künftig zu verstärkenden Erwerb von Belegungsrechten voll kompatibel
mit der neuen wohnungspolitischen Förderausrichtung sind.
Die Unionsfraktion wird deshalb auch die vielfältigen Anregungen
der Sachverständigen positiv aufgreifen, den Stellenwert der
Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums durch
familienfreundlichere Komponenten anzuheben. So konkret etwa durch
Einbeziehung von Familien mit weniger als 3 Kindern und von jungen
Familien in die Direktförderung.
Ganz offensichtlich hat eine große Mehrheit der Sachverständigen
die Befürchtung, dass der soziale Wohnungsbau auch durch ein fast
unverändertes Festhalten an den Einkommensgrenzen von 1994 trotz
erweiteter Länder- Spielräume ins Leere laufen könnte. Die
bundeseinheitlichen Einkommensgrenzen, die auch künftig für die
Erhebung von Fehlförderungs-Abgaben von Bedeutung bleiben, sollten
nach Auffassung der Wohnungswirtschaft für Einpersonenhaushalte auf
14.000 bis 15.000 EURO (Regierungsentwurf: 12.000 EURO) bzw. für
Zweipersonenhaushalte auf 20.500 bis 22.000 EURO (Regierungsentwurf:
18.000 EURO) angehoben werden.
Die CDU/CSU wird sich einer sachgerechten und konstruktiven
Diskussion in den parlamentarischen Ausschussberatungen stellen, auch
über heute von den Sachverständigen noch kontrovers behandelte
Vorschläge wie: Angemessene Kompetenzen der Kommunen, eine
Länder-Öffnungsklausel zum Verzicht auf die Kostenmiete auch im
sozialen Wohnungsbestand, einen flächendeckenden Verzicht auf die
Fehlbelegungsabgabe, eine stärkere Einbindung der Ziele "Soziale
Stadt", eine Aufwertung der Genossenschaftsförderung wie eine
Förderung von nichtinvestiven Maßnahmen. Wir erhoffen uns deshalb
zusammen mit der Wohnungswirtschaft eine ergebnisoffene
Detailberatung, um zu einem modernen Wohnraumförderungsgesetz zu
kommen.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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