CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Böhmer: Union will eigenständige Witwenrente
Berlin (ots)
Anlässlich der Bundestagsdebatte zur Umsetzung des Vermittlungsergebnisses zum Altersvermögensgesetz erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Prof. Dr. Maria Böhmer MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich mit allem Nachdruck für mehr Gerechtigkeit bei den Witwen ein. Deswegen bringt die Union heute einen Antrag in den Deutschen Bundestag ein, in dem Sie die Aufhebung der Anrechnung aller Einkommen auf die Witwenrente fordert.
Bleibt die im Januar von Rot-Grün im Deutschen Bundestag verabschiedete Regelung bestehen, dass zukünftig alle Einkommen - also auch Mieteinnahmen, Zinsen u.a. - auf die Witwenrente angerechnet werden, führt dies zu deutlichen Abstrichen bei der Witwenrente. So würde eine Mieteinnahme für eine kleine Wohnung in Höhe von 500 DM zu einer Verringerung der Witwenrente um 200 DM führen. Wer vorsorgt, ist also der Dumme. Das darf nicht sein. Deswegen die heutige Initiative der CDU/CSU.
Zugleich setzt sich die Unionsfraktion dafür ein, dass die abgeleiteten Witwenrenten in eigenständige Rentenansprüche überführt werden. Das bedeutet, dass eine Witwe ihre Witwenrente auch dann behielte, wenn sie wieder heiraten würde.
Nach zähen und harten Verhandlungen mit der Bundesregierung und den SPD-geführten Ländern konnte die Union im Rahmen der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss die gravierenden neuen Benachteiligungen für Frauen bei der Witwenrente verhindern.
1. Die Absenkung der Witwenrente von 60 % auf 55 % ab 2002 bleibt zwar bestehen. Aber bei der Staffelung der Witwenrente nach Kinderzahl werden nun für das 1. Kind zwei Entgeltpunkte statt einem gewährt und für jedes weitere Kind wie bisher geplant ein zusätzlicher Entgeltpunkt, so dass die Absenkung der Rente für viele Witwen mit Kindern kompensiert wird (ein Entgeltpunkt entspricht etwa DM 48). Dies gilt auch für Hinterbliebene, deren Rente aus einer Versichertenrente unterhalb der Standardrente (derzeit 2.186 DM/West bzw. 1.902 DM/Ost) berechnet wird. Bei einer Hinterbliebenenrente aus höheren Versichertenrenten wird es hingegen bei dieser Regelung mitunter erst ab zwei oder mehr Kindern zu einem Ausgleich der Minderung gegenüber dem geltenden Recht führen.
2. Das Einfrieren des Freibetrages für die Anrechnung von Einkünften auf die Witwenrente ist vom Tisch. Der Freibetrag wird nun doch wieder dynamisiert.
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