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CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Böhmer: Union will eigenständige Witwenrente

Berlin (ots)

Anlässlich der Bundestagsdebatte zur Umsetzung des
Vermittlungsergebnisses zum Altersvermögensgesetz erklärt die
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Prof. Dr. Maria Böhmer MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich mit allem Nachdruck für
mehr Gerechtigkeit bei den Witwen ein. Deswegen bringt die Union
heute einen Antrag in den Deutschen Bundestag ein, in dem Sie die
Aufhebung der Anrechnung aller Einkommen auf die Witwenrente fordert.
Bleibt die im Januar von Rot-Grün im Deutschen Bundestag
verabschiedete Regelung bestehen, dass zukünftig alle Einkommen -
also auch Mieteinnahmen, Zinsen u.a. - auf die Witwenrente
angerechnet werden, führt dies zu deutlichen Abstrichen bei der
Witwenrente. So würde eine Mieteinnahme für eine kleine Wohnung in
Höhe von 500 DM zu einer Verringerung der Witwenrente um 200 DM
führen. Wer vorsorgt, ist also der Dumme. Das darf nicht sein.
Deswegen die heutige Initiative der CDU/CSU.
Zugleich setzt sich die Unionsfraktion dafür ein, dass die
abgeleiteten Witwenrenten in eigenständige Rentenansprüche überführt
werden. Das bedeutet, dass eine Witwe ihre Witwenrente auch dann
behielte, wenn sie wieder heiraten würde.
Nach zähen und harten Verhandlungen mit der Bundesregierung und
den SPD-geführten Ländern konnte die Union im Rahmen der
Verhandlungen im Vermittlungsausschuss die gravierenden neuen
Benachteiligungen für Frauen bei der Witwenrente verhindern.
1. Die Absenkung der Witwenrente von 60 % auf 55 % ab 2002 bleibt
zwar bestehen. Aber bei der Staffelung der Witwenrente nach
Kinderzahl werden nun für das 1. Kind zwei Entgeltpunkte statt einem
gewährt und für jedes weitere Kind wie bisher geplant ein
zusätzlicher Entgeltpunkt, so dass die Absenkung der Rente für viele
Witwen mit Kindern kompensiert wird (ein Entgeltpunkt entspricht etwa
DM 48). Dies gilt auch für Hinterbliebene, deren Rente aus einer
Versichertenrente unterhalb der Standardrente (derzeit 2.186 DM/West
bzw. 1.902 DM/Ost) berechnet wird. Bei einer Hinterbliebenenrente aus
höheren Versichertenrenten wird es hingegen bei dieser Regelung
mitunter erst ab zwei oder mehr Kindern zu einem Ausgleich der
Minderung gegenüber dem geltenden Recht führen.
2. Das Einfrieren des Freibetrages für die Anrechnung von
Einkünften auf die Witwenrente ist vom Tisch. Der Freibetrag wird nun
doch wieder dynamisiert.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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