CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Aigner: Unions-Novelle zum Meister-BAföG
findet breite Zustimmung
Berlin (ots)
Anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur Reform des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) erklärt die Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse Aigner MdB:
Der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) ist bei der Anhörung im Bildungsausschuss auf breite Zustimmung gestoßen. Die Sachverständigen begrüßten die Änderungsvorschläge der Union. Sie hoben hervor, dass damit die Attraktivität des AFBG erheblich gesteigert werde.
Gestern hatte die Bundesregierung einen Referentenentwurf zur Änderung des AFBG vorgelegt, der keinerlei Bindungswirkung besitzt und von den Sachverständigen aufgrund der kurzen Zeitspanne nicht bewertet werden konnte. Mit der Veröffentlichung ihres Referentenentwurfs hat die Bundesregierung ein weiteres Mal ihre Scheinheiligkeit unter Beweis gestellt. Denn nach monatelangen Ankündigungen legte sie ausgerechnet am Tag vor der Anhörung ihren Referentenentwurf vor, obwohl bis heute noch kein Kabinettsbeschluss über die bisher nicht gesicherte Finanzierung gefasst ist. Einziger Grund für den Schnellschuss ist: Bundesregierung und Koalition wollten sich nicht blamieren und bei der Anhörung im Bildungsausschuss nicht ohne Konzept dastehen. Durch die völlig verspätete Veröffentlichung des Referentenentwurfs hat die Bundesregierung verhindert, dass die Sachverständigen sich mit dem Reformvorschlag der Bundesregierung auseinandersetzen und diesen an dem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion messen konnten. Denn dieser bleibt weit hinter den Unionsvorschlägen zurück.
Der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion fand die Zustimmung der Experten. Besonders positiv wurde bewertet, dass durch die Erhöhung des Zuschussanteils beim Unterhalt die Fortbildungswilligen durch geringere Rückzahlungsverpflichtungen aus dem Darlehen weniger belastet werden. Auch mit der von der Union beabsichtigten Anhebung der Bedarfssätze und des Zuschussanteils sowohl beim Unterhalts- als auch beim Maßnahmebeitrag wird ein wesentlich größerer Anreiz zu einer Aufstiegsfortbildung geschaffen. So wird die Förderung endlich der Lebenssituation der Teilnehmer in der beruflichen Aufstiegsfortbildung gerecht. Diese müssen nicht mehr auf einen Unterhalt nahe dem Existenzminimum zurückgreifen. Die Verbesserungen kommen besonders Familien zugute, die bei Umsetzung des Unions-Gesetzentwurf im Vergleich zur geltenden Gesetzeslage erheblich besser gestellt werden. Gerade der Vorschlag, auch Teilnehmern an Teilzeitmaßnahmen, die Kinder erziehen, einen Unterhaltsbeitrag zukommen zu lassen und die Anhebung des Kinderbetreuungszuschlags fand bei den Sachverständigen breite Zustimmung.
Der Vorschlag, die Kosten für das Meisterstück in die Förderung durch den Maßnahmebeitrag einzubeziehen, wurde ausdrücklich begrüßt. Dies werde neben anderen Verbesserungen zur Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung beitragen.
Auch die im Unions-Entwurf vorgesehene verbesserte Förderung von Existenzgründungen wurden von den Sachverständigen sehr positiv bewertet. Gerade der vollständige Darlehenserlass im Falle einer Existenzgründung schaffe einen wirklichen Anreiz, ein Unternehmen zu gründen oder zu übernehmen. Auch die Verlängerung der Karenzzeit, innerhalb derer eine Existenz gegründet und Mitarbeiter eingestellt werden müssen, und die Streichung der Vermögensanrechnung bei der Berechnung der Fördersumme wurden als dringend notwendiger Vorstoß gewertet; ebenso der Vorschlag, schon vor der Abschlussprüfung erfolgte Existenzgründungen zu fördern.
Überdies lobten die Sachverständigen, dass durch die im Unions-Entwurf vorgesehene Ausdehnung des Förderrahmens mehr Fortbildungswillige erreicht würden. Insbesondere Nicht-EU-Ausländer würden nun gleichberechtigt behandelt.
Zudem unterstützten die Sachverständigen den Unions-Vorschlag zur Vereinfachung des Antragsverfahrens. Gerade das komplizierte zweistufige Antragsverfahren hatte bisher dazu geführt, dass viele Förderberechtigte eine Förderung nicht in Anspruch nahmen.
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