CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Hasselfeldt: Familienförderung von
Rot/Grün ist Etikettenschwindel
Berlin (ots)
Zu der Vorstellung des Gesetzentwurfs zur Familienförderung und den eigenen Vorschlägen der Union äußert die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB:
Der Gesetzentwurf von Rot/Grün stellt nur eine Minimalumsetzung der Bundesverfassungsgerichtsbeschlüsse aus dem Jahr 1998 dar. Von echter Familienförderung kann nicht die Rede sein. Vielmehr wird ein Großteil der Entlastungen durch Streichung bzw. Abschmelzung bisheriger Steuervorteile von den Familien und Alleinerziehenden selbst finanziert.
Der Entwurf ist noch in wichtigen Punkten verbesserungsbedürftig. Insbesondere die Regelung der Kinderbetreuungskosten greift zu kurz. SPD und Grüne wollen zwar nachgewiesene Kinderbetreuungskosten bis zu einem Betrag von 1.500 EURO zum Abzug zulassen soweit die Kinderbetreuungskosten einen Betrag von 1.548 EURO übersteigen, doch leuchtet es nicht ein, dass dieser Abzug nur möglich sein soll, wenn beide Ehegatten oder der Alleinerziehende einem Beruf nachgehen. Dadurch wird wieder zwischen Eltern erster und zweiter Klasse differenziert. Diese Regelung muss für alle gelten.
Im Gegensatz zur Regierung, die eine Streichung des bisherigen Freibetrags für Haushaltshilfen vorsieht, fordert die Union daher eine Änderung der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten. Familien müssen eine staatliche Unterstützung auch dann erfahren, wenn sie Kindermädchen im Haushalt beschäftigen. Familien mit Kindern sollen sich auch für diese Art von Betreuung entscheiden können. Die Union schlägt daher vor, dass Steuerpflichtige mit Kindern oder hilflosen Personen Ausgaben für Betreuungspersonen bis zu einem Betrag von 18.000 DM absetzen können. Voraussetzung für den durchschnittlich monatlichen Abzug von 1.500 DM ist lediglich, dass für das Kindermädchen Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Diese Beiträge können auch von Dritten entrichtet werden. Damit werden auch sog. Dienstleistungszentren mit in die Förderung aufgenommen. Die Steuervergünstigung greift selbst dann, wenn Kindermädchen im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses ("630 DM-Job") tätig werden. Um diese Art von Betreuung in die Förderung mit in das Gesetz aufzunehmen, wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen entsprechenden Antrag in die Beratungen einbringen.
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