CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lammert: Solide Grundlagen bei Stiftung
Jüdisches Museum nicht gewährleistet
Berlin (ots)
Zu der gestrigen Beratung des "Entwurfes eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Jüdisches Museum Berlin" im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Lammert MdB:
Nachdem der Gesetzesentwurf der Bundesregierung am 28. März im Kabinett verabschiedet worden ist und in der Regierungsbefragung am gleichen Tag im Deutschen Bundestag erhebliche Mängel in der Konstruktion artikuliert worden sind, haben die Koalitionsfraktionen acht Wochen später auch im Ausschuss für Kultur und Medien die Chance verspielt, das Gesetzgebungsverfahren auf solide Füße zu stellen:
1. Die Geschäftsgrundlage des Gesetzesentwurfs ist der Hauptstadtkulturvertrag zwischen dem Bund und dem Land Berlin, in dem die Verantwortung für das Jüdische Museum vom Land auf den Bund übertragen werden soll. Er ist Voraussetzung für das Gesetzgebungsverfahren, ist aber noch immer nicht unterzeichnet.
2. Der vielfach aufgezeigte Zusammenhang mit der "Topographie des Terrors" und dem Mahnmal für die ermordeten Juden Europas findet in der Stiftungssatzung keinerlei Berücksichtigung. Ein entsprechender Antrag der CDU/CSU-Fraktion wurde abgelehnt. Obwohl auch der Staatsminister für Kultur und Medien, Nida-Rümelin, im Bundestag erklärt hat, "es steht ganz außer Zweifel, dass es zwischen Mahnmal, Jüdischem Museum und "Topographie des Terrors" einen engen Zusammenhang gibt" (28. März 2001) werden alle drei Institutionen mit Veranstaltungen, Forschungs-, Dokumentations- und Bildungsaufgaben betraut, die zu unverantwortlichen Mehrfachangeboten und unnötigem personelle und finanzielle Aufwand führen.
3. Obwohl der Bund das Jüdische Museum - vor Unterzeichnung des Hauptstadtkulturvertrages und vor Verabschiedung des Stiftungsgesetzes - bereits seit Beginn des Haushaltsjahres zu 100% finanziert, soll der Deutsche Bundestag weder mit Sitz noch mit Stimme in einem der Gremien vertreten sein. Anders als beim Mahnmal für die ermordeten Juden Europas ist die Beteiligung des Parlamentes im Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht vorgesehen und von der Koalitionsmehrheit offensichtlich nicht gewollt.
Unter Hinweis auf den angekündigten Eröffnungstermin am 9. September 2001 - der von der Stiftungsgründung völlig unabhängig ist - hat die Bundesregierung ein Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht, das auf solide Grundlagen verzichtet und dabei Vernunft und Sachverstand außer Acht lässt. Wieder einmal wird der dritte Schritt vor dem ersten und dem zweiten getan.
Das von der Koalition gewählte Verfahren verstößt nicht nur gegen die Mindestanforderungen seriöser Gesetzgebung, es beschädigt zugleich die Arbeitsgrundlagen des Jüdischen Museums als einer von allen Fraktionen unterstützen nationalen Aufgabe.
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