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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Böhmer: "Menschliches Leben ist und bleibt unverfügbar

Berlin (ots)

Aus Anlass der Debatte im Bundestag "Recht und
Ethik der modernen Medizin" erklärt die stellvertretende Vorsitzende
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB:
Mit der Bio- und Gentechnologie beschreiten wir nicht nur in der
Forschung, sondern auch in der Ethik Neuland. Erstmals ist der Mensch
in bisher ungeahnter Weise Gegenstand der Forschung. Inwieweit ist
der Mensch noch Geschöpf ? Inwieweit wird er zum Produkt ? Wer
Neuland betritt, benötigt einen Kompass. In diesem Sinn sprechen wir
uns für eine ethisch verantwortbare Nutzung der Gentechnologie aus.
Forschung und Technik müssen unter dem Vorbehalt der Vereinbarkeit
mit dem Gebot des Schutzes der unteilbaren und unveräußerlichen
Menschenwürde stehen. Der Mensch darf nicht zum Objekt von
Forschungs- und Wirtschaftsinteressen werden. Hier liegt für uns
Christdemokraten eine besondere Verantwortung.
Die öffentliche Debatte entzündet sich zur Zeit vor allem an den
neuen Möglichkeiten der Fortpflanzungsmedizin und der
Embryonenforschung. Sollen wir in Deutschland die
Präimplantationsdiagnostik, die Forschung an embryonalen Stammzellen,
das therapeutische oder gar das reproduktive Klonen zulassen? Bevor
wir darüber entscheiden, müssen wir die Grundfrage beantworten: "Wann
beginnt - zu schützendes - Leben?" Die Befruchtung der menschlichen
Eizelle stellt den Beginn des menschlichen Lebens dar. Denn die
befruchtete Eizelle enthält das komplette genetische Programm des
Menschen. Wer diese Position aufgibt, muss genau bedenken, was er
damit in Frage stellt. Denn jede andere Setzung des Lebensbeginns und
jede Entkoppelung von embryonalem Lebensbeginn, vollem Lebensrecht
und Menschenwürde hat den Charakter der Willkür. Wer heute die
Ausbildung von Nervenzellen zum entscheidenden Kriterium erhebt, mag
morgen auf das Schmerzempfinden oder die Ausbildung des Gehirns
abstellen. Wer gestern den 12. Tag nach der Befruchtung zum Tag der
Schöpfung erklärte, nennt heute den 14. Tag. Und was spräche dann
dagegen, morgen vom 16. Tag auszugehen?
Diese ethisch begründet Position wird durch die rechtlichen
Grundlagen unterstrichen. Nach § 8 Abs. 1 des Embryonenschutzgesetzes
gilt als Embryo "bereits die befruchtete, entwicklungsfähige
menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an, ferner
jede einem Embryo entnommene totipotente Zelle, die sich bei
Vorliegen der dafür erforderlichen weiteren Voraussetzungen zu teilen
und zu einem Individuum zu entwickeln vermag." Das
Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass das
Grundgesetz auch das sich im Mutterleib entwickelnde Leben als
selbständiges Rechtsgut schütze. Menschenwürde komme schon dem
ungeborenen menschlichen Leben. Das Grundgesetz verpflichte den
Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Dieses
Lebensrecht werde nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter
begründet. Die Verpflichtung des Staates, das sich entwickelnde Leben
in Schutz zu nehmen, bestehe grundsätzlich auch gegenüber der Mutter.
Diese beiden Entscheidungen lassen nicht den Rückschluss darauf zu,
dass das ungeborene Leben vor dem Zeitpunkt der Nidation nicht zu
schützen sei. Es liegt vielmehr in der inneren Logik dieser
Entscheidungen, dass menschliches Leben bereits vom frühest möglichen
Zeitpunkt an, also mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, dem
Schutz des Grundgesetzes unterliegt.
Deshalb spreche ich mich sowohl gegen die
Präimplantationsdiagnostik als auch gegen die Forschung an
embryonalen Stammzellen aus. In beiden Fällen wird Leben vernichtet.
Hier wird der Embryo, hier wird der Mensch zum Objekt, er wird
verzweckt und letztlich getötet. Darüber können auch die erwarteten
Chancen nicht hinwegtäuschen. Im Falle der PID haben sich die
Befürworter zum einen bis heute geweigert, klar zu benennen, welche
Erbkrankheiten damit indiziert werden dürfen. Zum anderen ist aus der
Pränataldiagnostik bekannt, wie ein restriktiv intendiertes Verfahren
zur Routine wird. Im Falle der Forschung mit embryonalen Stammzellen
wird seit einiger Zeit argumentiert, man könne hier eine
Güterabwägung vornehmen. In der Waagschale liegt auf der einen Seite
das menschliche Leben, auf der anderen liegen nur vage Hoffnungen.
Statt Leben zur Disposition zu stellen, sollten erfolgversprechende
Alternativen in Form der Forschung an fetalen und adulten Stammzellen
sowie solchen aus Nabelschnurblut gefördert werden.
Wir sollten uns den Blick auch nicht verengen lassen: PID und
Stammzellen sind wichtige Themen der Bio- und Gentechnik. Aber sie
sind nicht alles. In ethisch unproblematischen Bereichen ist viel
getan worden und dort gibt es viel zu tun. Hier sollte Deutschland
seine Stärken ausspielen. Das menschliche Leben steht weder für jeden
Kinderwunsch noch für ökonomische und medizinische Hoffnungen zur
Disposition.

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Fax: (030) 227-56660
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