CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Deittert: Beim Petitionsrecht den
Grundsatz der Gewaltenteilung beachten
Berlin (ots)
In der ersten Lesung der Gesetzentwürfe der PDS zur Änderung des Petitionsrechtes (Drs. 14/ 5762 und 14/5763) erklärte der Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, Hubert Deittert MdB:
Der Petitionsausschuss ist ein unersetzliches Bindeglied zwischen den Bürgerinnen und Bürgern im Lande, dem Parlament und der Regierung. Er ist ein wichtiger Bestandteil der parlamentarischen Arbeit, weil dort eine schnelle Rückkoppelung der gesetzgeberischen Entscheidungen mit den Auswirkungen in der Praxis möglich ist.
Wir werden die beiden Gesetzentwürfe zur Erweiterung des Petitionsrechtes in den Ausschussberatungen kritisch unter die Lupe nehmen. Dabei kommt es uns besonders darauf an, praktische Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, ohne die klare Trennung der Verantwortlichkeiten zwischen Regierung, Parlament und Justiz zu verwischen. Gegen einige der Vorschläge des PDS-Entwurfes bestehen große Bedenken, z.B. das Verfahren bei Massenpetitionen, die Regelungen zur Aussetzung des Vollzugs von Maßnahmen und zu Beweiserhebungsrechten nach Art eines Untersuchungsausschusses.
Wir dürfen dabei den Grundsatz der Gewaltenteilung und die Praktikabilität nicht aus den Augen verlieren!
Über einige Vorschläge können wir reden, z.B. über die Möglichkeit, auch elektronisch signierte Petitionen zuzulassen, ein Minderheiten-Votum einzuführen oder ein Petitionsregister und eine Petitionsdatenbank einzuführen. Dabei werden Nutzen und Risiken im einzelnen sorgfältig abzuwägen sein.
Es gibt allerdings einen schnelleren und einfacheren Weg, das Petitionsrecht wirksam zu stärken, als eine komplette Neuregelung des Petitionsrechts durch die vorliegenden Gesetzentwürfe. Es müssten nur die "Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden" und vielleicht auch das Befugnisgesetz nach Artikel 45 c Grundgesetz geändert werden.
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