Alle Storys
Folgen
Keine Story von CDU/CSU - Bundestagsfraktion mehr verpassen.

CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Deittert: Beim Petitionsrecht den Grundsatz der Gewaltenteilung beachten

Berlin (ots)

In der ersten Lesung der Gesetzentwürfe der PDS zur
Änderung des Petitionsrechtes (Drs. 14/ 5762 und 14/5763) erklärte
der Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Petitionsausschuss des Deutschen
Bundestages, Hubert Deittert MdB:
Der Petitionsausschuss ist ein unersetzliches Bindeglied zwischen
den Bürgerinnen und Bürgern im Lande, dem Parlament und der
Regierung. Er ist ein wichtiger Bestandteil der parlamentarischen
Arbeit, weil dort eine schnelle Rückkoppelung der gesetzgeberischen
Entscheidungen mit den Auswirkungen in der Praxis möglich ist.
Wir werden die beiden Gesetzentwürfe zur Erweiterung des
Petitionsrechtes in den Ausschussberatungen kritisch unter die Lupe
nehmen. Dabei kommt es uns besonders darauf an, praktische
Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, ohne die
klare Trennung der Verantwortlichkeiten zwischen Regierung, Parlament
und Justiz zu verwischen. Gegen einige der Vorschläge des
PDS-Entwurfes bestehen große Bedenken, z.B. das Verfahren bei
Massenpetitionen, die Regelungen zur Aussetzung des Vollzugs von
Maßnahmen und zu Beweiserhebungsrechten nach Art eines
Untersuchungsausschusses.
Wir dürfen dabei den Grundsatz der Gewaltenteilung und die
Praktikabilität nicht aus den Augen verlieren!
Über einige Vorschläge können wir reden, z.B. über die
Möglichkeit, auch elektronisch signierte Petitionen zuzulassen, ein
Minderheiten-Votum einzuführen oder ein Petitionsregister und eine
Petitionsdatenbank einzuführen. Dabei werden Nutzen und Risiken im
einzelnen sorgfältig abzuwägen sein.
Es gibt allerdings einen schnelleren und einfacheren Weg, das
Petitionsrecht wirksam zu stärken, als eine komplette Neuregelung des
Petitionsrechts durch die vorliegenden Gesetzentwürfe. Es müssten nur
die "Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von
Bitten und Beschwerden" und vielleicht auch das Befugnisgesetz nach
Artikel 45 c Grundgesetz geändert werden.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion