CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Wittlich: Bundeskartellamt zieht bei
Zwangspfand die Notbremse
Berlin (ots)
Zu den Bedenken des Bundeskartellamts gegen das Zwangspfand auf Getränkeverpackungen (siehe WIRTSCHAFTSWOCHE vom 7. Juni 2001) erklärt der für die Verpackungsverordnung im Umweltausschuss des Bundestags zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Werner Wittlich MdB:
Es verdient Anerkennung, dass das Bundeskartellamt als eine für die Umsetzung des Zwangspfands maßgebliche Bundesbehörde jetzt die Notbremse gezogen hat. Die Einführung eines Zwangspfands auf Getränkeverpackungen ist unhaltbar, wenn keine kartellrechtlich einwandfreie Lösung aufgezeigt wird. Von besonderem Gewicht ist die Feststellung des Bundeskartellamts, dass die geplante Vorschrift ökologisch "mehr als zweifelhaft" sei und dass daher kein Anlass für eine kartellrechtliche Sonderbehandlung von Unternehmenskooperationen zur Umsetzung des Zwangspfands bestehe.
Nach Auffassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion rächt sich nun, dass die Bedenken der Experten des Bundeswirtschaftsministeriums gegen das Zwangspfand durch einen politischen Kuhhandel zwischen den beteiligten Bundesministern vom Tisch gewischt wurden. Dies gilt insbesondere für das sogenannte "Pfandclearing", also den Ausgleich von Pfandüberschüssen und -verlusten zwischen sämtlichen vom Zwangspfand betroffenen Unternehmen, aber auch für die gerechte Aufteilung der zu erwartenden Milliardenkosten der Aufstellung von Pfandautomaten. Sollte ein solches Finanzierungssystem aus kartellrechtlichen Gründen unzulässig sein, könnten Unternehmen dadurch in den Ruin getrieben werden, dass sie für jedwede leere Dose und Flasche 50 Pfennig auszahlen und die Betriebskosten tragen müssten, ohne diese Kosten ersetzt zu bekommen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wendet sich strikt dagegen, gerade kleinere Lebensmittelhändler, Kioskbesitzer und Imbissbetreiber einer Zwangspfandregelung für Getränke zu unterwerfen, wenn keine gesamtwirtschaftliche Abfederung der Kosten und Risiken gesichert ist.
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