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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Merz: Für die Union steht viel auf dem Spiel

Berlin (ots)

In der morgigen Ausgabe der Wetzlarer Neuen Zeitung
erscheint folgende Kolumne des Vorsitzenden der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Friedrich Merz MdB:
Eine marktwirtschaftliche Ordnung besteht in erster Linie aus
Markt und Wettbewerb. Ihre moralische Qualität, so wusste es schon
Wilhelm Röpke, "entscheidet sich jenseits von Angebot und Nachfrage".
Nirgendwo anders wird dies so deutlich wie bei den modernen
Methoden der Biomedizin. Darin stecken vermutlich große Chancen. Aber
es muss Grenzen geben, die nicht überschritten werden dürfen.
Nach dem geltenden Recht ist das Klonen ebenso verboten wie
Eingriffe in die menschliche Keimbahn, die verbrauchende Forschung an
embryonalen Stammzellen und die Präimplantationsdiagnostik (PID).
Eine Aufhebung des Verbots des Klonens und des Eingriffs in die
menschliche Keimbahn hat der Vorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
in seiner "Hildesheimer Erklärung" vom 7. September 2000 bereits
abgelehnt. In der Fraktion wird diese Haltung von allen Mitgliedern
geteilt.
Eine intensive Debatte über die Forschung an Stammzellen und PID
findet seit Monaten statt. Dabei geht es vor allem um die Frage, von
welchem Zeitpunkt an einem menschlichen Lebewesen in der
Unantastbarkeit seiner Würde der absolute Schutz unserer staatlichen
und gesellschaftlichen Ordnung nach Artikel 1 des Grundgesetzes
zukommt. Weitgehende Übereinstimmung in Wissenschaft und Politik
besteht jedenfalls bisher darüber, dass menschliches Leben mit der
Vereinigung von Ei und Samenzelle beginnt. Wer diesen Zeitpunkt
verschieben will, etwa auf den Zeitpunkt, von dem an die "Fähigkeit
zur Selbstachtung" (Staatsminister Nida-Rümelin) beginnt, muss
wissen, dass damit nicht nur am Beginn menschlichen Lebens, sondern
auch während und am Ende des Lebens der bisher absolute Schutz
unseres Grundgesetzes relativiert wird. Nicht nur dem Embryo, auch
dem schwer Geisteskranken, dem Triebtäter, dem Demenzkranken kann mit
solchen Einschränkungen die unbedingt schützenswerte Unantastbarkeit
seiner Würde und seiner Person abgesprochen werden.
Die Überzeugung, dass menschliches Leben mit der Befruchtung von
Ei und Samenzelle beginnt, muss beachtet werden, wenn es um die
Zulässigkeit der PID geht. Denn natürlich geht es bei PID in der
Konsequenz nicht um die Diagnose, sondern um die Folgen daraus,
nämlich um die Entscheidung über Einpflanzung oder Vernichtung der
befruchteten Eizelle. Wollen wir uns wirklich anmaßen zu entscheiden,
welche genetischen Defekte der befruchteten Eizelle ihre Vernichtung
erlauben? Die Bilder haben wir wohl vor Augen, Kinder mit schwersten
körperlichen und geistigen, genetisch bedingten Defekten. Selbst ihre
Spätabtreibung wäre nach geltendem Recht in vielen Fällen erlaubt
gewesen. Aber genauso wie die schweren genetischen Defekte werden
auch positive genetische Dispositionen im Reagenzglas feststellbar
sein. Wo ist die Grenze, wer trifft die Entscheidung? Wer garantiert,
dass der Selektion nicht Tür und Tor geöffnet wird?
Für die Union steht mit der Haltung zu diesen Fragen viel auf dem
Spiel. Unser christliches Menschenbild prägt unsere Politik und
unseren Parteinamen. Es verpflichtet uns wie keine andere Partei in
Deutschland zu Abwägungen und Entscheidungen, die im Zweifel immer
für das Lebensrecht und die Unantastbarkeit der menschlichen Würde
getroffen werden müssen.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
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