CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Merz: Für die Union steht viel auf dem
Spiel
Berlin (ots)
In der morgigen Ausgabe der Wetzlarer Neuen Zeitung erscheint folgende Kolumne des Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Friedrich Merz MdB:
Eine marktwirtschaftliche Ordnung besteht in erster Linie aus Markt und Wettbewerb. Ihre moralische Qualität, so wusste es schon Wilhelm Röpke, "entscheidet sich jenseits von Angebot und Nachfrage".
Nirgendwo anders wird dies so deutlich wie bei den modernen Methoden der Biomedizin. Darin stecken vermutlich große Chancen. Aber es muss Grenzen geben, die nicht überschritten werden dürfen.
Nach dem geltenden Recht ist das Klonen ebenso verboten wie Eingriffe in die menschliche Keimbahn, die verbrauchende Forschung an embryonalen Stammzellen und die Präimplantationsdiagnostik (PID).
Eine Aufhebung des Verbots des Klonens und des Eingriffs in die menschliche Keimbahn hat der Vorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in seiner "Hildesheimer Erklärung" vom 7. September 2000 bereits abgelehnt. In der Fraktion wird diese Haltung von allen Mitgliedern geteilt.
Eine intensive Debatte über die Forschung an Stammzellen und PID findet seit Monaten statt. Dabei geht es vor allem um die Frage, von welchem Zeitpunkt an einem menschlichen Lebewesen in der Unantastbarkeit seiner Würde der absolute Schutz unserer staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung nach Artikel 1 des Grundgesetzes zukommt. Weitgehende Übereinstimmung in Wissenschaft und Politik besteht jedenfalls bisher darüber, dass menschliches Leben mit der Vereinigung von Ei und Samenzelle beginnt. Wer diesen Zeitpunkt verschieben will, etwa auf den Zeitpunkt, von dem an die "Fähigkeit zur Selbstachtung" (Staatsminister Nida-Rümelin) beginnt, muss wissen, dass damit nicht nur am Beginn menschlichen Lebens, sondern auch während und am Ende des Lebens der bisher absolute Schutz unseres Grundgesetzes relativiert wird. Nicht nur dem Embryo, auch dem schwer Geisteskranken, dem Triebtäter, dem Demenzkranken kann mit solchen Einschränkungen die unbedingt schützenswerte Unantastbarkeit seiner Würde und seiner Person abgesprochen werden.
Die Überzeugung, dass menschliches Leben mit der Befruchtung von Ei und Samenzelle beginnt, muss beachtet werden, wenn es um die Zulässigkeit der PID geht. Denn natürlich geht es bei PID in der Konsequenz nicht um die Diagnose, sondern um die Folgen daraus, nämlich um die Entscheidung über Einpflanzung oder Vernichtung der befruchteten Eizelle. Wollen wir uns wirklich anmaßen zu entscheiden, welche genetischen Defekte der befruchteten Eizelle ihre Vernichtung erlauben? Die Bilder haben wir wohl vor Augen, Kinder mit schwersten körperlichen und geistigen, genetisch bedingten Defekten. Selbst ihre Spätabtreibung wäre nach geltendem Recht in vielen Fällen erlaubt gewesen. Aber genauso wie die schweren genetischen Defekte werden auch positive genetische Dispositionen im Reagenzglas feststellbar sein. Wo ist die Grenze, wer trifft die Entscheidung? Wer garantiert, dass der Selektion nicht Tür und Tor geöffnet wird?
Für die Union steht mit der Haltung zu diesen Fragen viel auf dem Spiel. Unser christliches Menschenbild prägt unsere Politik und unseren Parteinamen. Es verpflichtet uns wie keine andere Partei in Deutschland zu Abwägungen und Entscheidungen, die im Zweifel immer für das Lebensrecht und die Unantastbarkeit der menschlichen Würde getroffen werden müssen.
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