CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lammert: Nicht mehr als gut gemeint:
Kabinett beschließt Kulturstiftung
Berlin (ots)
Am heutigen Nachmittag will das Kabinett die Errichtung einer "Nationalstiftung für Kunst und Kultur" beschließen. Hierzu erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Lammert MdB:
Die heute vom Kabinett im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2002 bestätigte Absicht, eine "Nationalstiftung der Bundesrepublik Deutschland für Kunst und Kultur" zu errichten, ist sicherlich gut gemeint. Aber sie bleibt weit hinter den Ansprüchen zurück, die seit Jahren mit den Bemühungen verbunden werden, durch eine Stiftung die Förderung von Kunst und Kultur unabhängig von den unvermeidlichen Schwankungen der jährlichen öffentlichen Haushalte zu ermöglichen.
Die großen Erwartungen, die die Ankündigungen des Staatsministers für Kultur geweckt haben, werden mit der jetzt gefundenen Minimal-Lösung gleich doppelt enttäuscht. Zum einen steht mit 25 Mio. DM gerade einmal ein Drittel des angekündigten Volumens zur Verfügung, zum anderen wird es keine Stiftung mit hinreichender Kapitalausstattung geben. Vielmehr bleibt der Staatsminister für Kultur bei der Mittelzuweisung auch künftig Jahr für Jahr auf das Wohlwollen des Finanzministers und der parlamentarischen Haushaltsverfahren angewiesen.
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag wird sich bei den anstehenden Beratungen an folgenden Eckpunkten orientieren:
1. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt die seit Jahren verfolgte Absicht, eine nationale Kulturstiftung zu gründen, die gesamtstaatliche Aufgaben der Kunst- und Kulturförderung wahrnimmt.
2. Die Stiftung muss über einen der Aufgabenstellung entsprechenden Kapitalstock verfügen und damit von jährlichen Haushaltsentscheidungen des Bundes und der Länder unabhängig sein. Andernfalls täuscht sie eine Handlungsfähigkeit und Planungssicherheit vor, die unter diesen Bedingungen nicht entstehen kann.
3. Eine deutsche Nationalstiftung für Kunst und Kultur kann nur als Gemeinschaftsaktion von Bund und Ländern in Betracht kommen - nicht nur aus verfassungsrechtlichen Gründen, sondern auch im Interesse ihrer Erfolgsaussichten. Dies muss nicht unbedingt eine paritätische Finanzierung bedeuten, setzt aber eine substantielle Beteiligung auch der Länder voraus.
4. Die bereits bestehende Kulturstiftung der Länder muss in diesem Zusammenhang Berücksichtigung finden. Die Nationalstiftung ist von Bund und Ländern gemeinsam zu errichten und zu verwalten. Mit der angestrebten Ausweitung der verfügbaren Mittel ist auch eine Ausweitung ihrer Aufgabenfelder möglich und notwendig. Dies kann durch verschiedene, selbständige oder unselbständige Stiftungen unter dem gemeinsamen Dach der Nationalstiftung erfolgen.
5. Eine vorrangige oder gar exklusive Zweckbestimmung der Stiftung zur Förderung zeitgenössischer Kunst kommt für die CDU/CSU nicht in Betracht. Dieses ist eine originäre Aufgabe der Kunst- und Kulturförderung der Länder und Kommunen, die darüber hinaus von einer immer größeren Zahl privatrechtlicher Stiftungen und Mäzenen in einem beachtlichen und wachsendem Ausmaß wahrgenommen wird. Dagegen ist die Sicherung des nationalen Kulturerbes eine unbestreitbare und vorrangige Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern.
6. Der finanziellen Unabhängigkeit einer deutschen Nationalstiftung für Kunst und Kultur muss die Unabhängigkeit einer Intendanz oder Generaldirektion entsprechen, die von Bund und Ländern gemeinsam bestellt und von fachlich ausgewiesenen, auf Zeit bestellten Beiräten unterstützt wird.
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