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Widmann-Mauz: Bundesgerichtshof wertet Familienarbeit endlich auf

Berlin (ots)

Anlässlich der Entscheidung des Bundesgerichtshofes
zum Unterhalt von geschiedenen Ehefrauen erklärt die Vorsitzende der
Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette
Widmann-Mauz MdB:
Endlich ist auch geltende Rechtsprechung, was den Frauen schon
lange klar war: Haus- und Familienarbeit sind nicht minderwertig,
sondern tragen ebenso wie die Erwerbsarbeit zum Lebensstandard einer
Familie bei.
Nicht nur Bares zählt, auch die Haushalts- und Familienleistung
stellt einen wirtschaftlichen Wert dar, den es zukünftig zu
berücksichtigen gilt.
Die Union hat stets die Auffassung vertreten, dass Haus- und
Familienarbeit nicht abgewertet werden dürfen und der außerhäuslichen
Erwerbsarbeit gleichgestellt werden müssen. Daher haben wir uns auch
immer für eine Politik eingesetzt, die eine echte Wahlfreiheit für
Familien ermöglicht und die die Anerkennung von Familienarbeit
vorantreibt.
Nicht umsonst war es die Union, die seinerzeit das Erziehungsgeld
einführte und als historische Leistung erstmalig die Berücksichtigung
von Kindererziehungszeiten in der Rente durchsetzte.
Umso deutlicher wird das eindimensionale Rollenbild der Frauen,
das bis heute von der SPD propagiert wird. Allein auf die
erwerbstätige Frau ausgerichtet, lassen sie die Bedürfnisse der
zahlreichen "Nur-Familienfrauen" außer Betracht. Die Rentenreform mit
ihrer ungerechten Regelung, dass Kindererziehung von nicht
erwerbstätigen Frauen mit einem Kind nicht entsprechend berufstätigen
Frauen aufgewertet wird, ist das jüngste unrühmliche Beispiel.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes macht damit jetzt
Schluss: Indem für die Haushalts- und Familienleistung ein
wirtschaftlicher Wert angenommen wird, können Frauen mit größerem
Selbstbewusstsein ihren Anteil am Familieneinkommen einfordern.
Beim "Gläsernen Ehekonto" wird bereits seit längerem eine
Offenlegung der zahlenmäßig bezifferbaren Familieneinkünfte
gefordert. Die Arbeitsleistungen für Haushalt und Familie sind
sowieso für jedes Familienmitglied sichtbar - wenn sie auch oft nicht
wahrgenommen werden.
Mit dem Richterspruch aber bleibt kein Zweifel mehr:
Haus- und Familienarbeit tragen ebenso wie Erwerbsarbeit zum
Familieneinkommen bei und müssen daher einen ebensolchen Stellenwert
für die Einzelnen wie auch für die Gesellschaft haben.
Auch wenn das Urteil selbst sich nur auf die Berechnung von
Unterhaltsansprüchen nach einer Ehescheidung bezieht, so muss es doch
Anlass sein, bei Neuregelungen im Bereich der Gleichstellungspolitik
und bei der Familienförderung, diesem Grundsatz stärker zu
entsprechen.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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