CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Müller (Kirchheim): Postmonopol wie bei
Thurn und Taxis
Berlin (ots)
Zur gestrigen Öffentlichen Anhörung des Unterausschusses für Telekommunikation und Post zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Verlängerung des Postmonopols um fünf Jahre, erklärt der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elmar Müller MdB:
Die Unsicherheit und das schlechte Gewissen, das die rot-grüne Koalition bei dieser erneuten Rücknahme einer Kernreform der früheren Bundesregierung an den Tag legt, zeigt sich schon am Tempo, mit dem das Gesetz durchgepeitscht werden soll.
Eingebracht am 18. Mai 2001, 1. Lesung am 1. Juni, Expertenanhörung am 18. Juni: Die abschließende Beratung in den Ausschüssen ist bereits für den morgigen Mittwoch, und die 2./3. Lesung im Plenum ist schon für Freitag dieser Woche vorgesehen .
Während die Vertreter der Post AG und die Gewerkschaften sowie die von den Regierungsparteien eingeladenen Professoren Badura und Herdegen eine Verlängerung der Exklusivlizenz stützen, sehen die Vertreter der Wettbewerber und der Monopolkommission keinerlei Gründe, die diesen Schritt rechtfertigen würde. Angesichts der dramatischen Produktionssteigerungen, die von der Post durch den Aufbau hochtechnischer Sortiereinrichtungen bei gleichzeitiger Verringerung ihrer Produktangebote für den Verbraucher erfolgreich durchgeführt wurden, sowie durch den Abbau von 170.000 Arbeitsplätzen seit 1990 sei dieses Unternehmen für den Wettbewerb bestens gerüstet und bedürfe keiner staatlichen Hilfe mehr. Vielmehr seien die von den Wettbewerbern bisher geschaffenen 30.000 Arbeitsplätze restlos gefährdet, da inzwischen keiner der Lizenznehmer mehr einen Investor findet.
Eine Exklusivverlängerung ist umso bedauerlicher als bei planmäßiger Marktöffnung im Jahr 2003 mit einer stetigen Erhöhung der Investitionen und der Zahl der Arbeitsplätze zu rechnen wäre.
Als eigenartig muss auch die Tatsache gewertet werden, dass die Bundesregierung keine Vorschläge gemacht hat, wie die Rechtsvorschriften als Folge einer Verlängerung der Exklusivlizenz anzupassen seien. Inhaltlich handelt es sich um Bestimmungen des Postgesetzes, die Universaldienstverpflichtung in § 52, die bis Ende 2002 befristet ist, und um die Entgeltgenehmigung in § 53 für den Zeitraum der gesetzlichen Exklusivlizenz. In § 54 wird die Verwendung von Postwertzeichen geregelt, wobei der Finanzminister insbesondere bei den Sammlermarken jährlich auf mehrere 100 Mio. DM zu Gunsten der DPAG verzichtet.
Schließlich wird in der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) die Post AG als marktbeherrschendes Unternehmen lediglich bis Ende 2002 zu mindestens 5.000 Postfilialen mit unternehmenseigenem Personal verpflichtet. Sollte es zu keiner Anpassung kommen, würde die Deutsche Post AG in ihrer marktbeherrschenden Stellung noch dominanter werden als es sogar Thurn und Taxis waren.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wendet sich weiterhin gegen die Verlängerung des Postmonopols. Demgegenüber ist die Unionsfraktion durchaus bereit, an einer Gesetzesänderung mitzuwirken, die auf einen Verzicht der Kapitalmehrheit des Bundes hinzielt. Dafür erwartet sie aber eine völlige Freigabe der Info-Post und eine drastische Absenkung der Briefpost im Grammbereich. Es ist unverzichtbar, dass die Beförderung adressierter Kataloge geöffnet wird. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Regulierungsbehörde bei ihrer Tätigkeit nicht - wie durch den Wirtschaftsminister mehrfach geschehen - durch Einflussnahmen gehindert wird.
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