CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Anti-Terror-Gesetze weiterhin
zeitgemäß
Berlin (ots)
Zu der Forderung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) nach einer Korrektur der sogenannten Anti-Terror-Gesetze erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die Forderungen nach einer Aufhebung oder Abschwächung der sogenannten Anti-Terror-Gesetze entpuppen sich immer mehr als ideologische Floskeln vergangener Jahre. Schon die besorgniserregende Zunahme extremistischer Straftaten - allein im Jahre 2000 sind insoweit nahezu 20.000 Fälle, darunter 1.941 Gewalttaten registriert worden - belegt, dass im Bereich des Terrorismus kein Anlass besteht, in den bisherigen Anstrengungen nachzulassen. Dieser Befund wird bestärkt durch die jüngst bekannt gewordenen Anhaltspunkte dafür, dass sich die terroristische Vereinigung der Roten Armee Fraktion (RAF) neu formiert haben könnte.
Zudem kann der Rechtsstaat nicht beliebig Gesetze abschaffen und bei erneuter Bedrohungslage wieder einführen. Eine solche Praxis würde dazu führen, dass beim Eintreten künftiger Bedrohungen ein notwendiges Gesetz zunächst nicht besteht und erst in einem langwierigen Gesetzgebungsverfahren neu eingeführt werden müsste. Es wäre daher allzu kurzsichtig, die gesetzlichen Regelungen zur Bekämpfung des Terrorismus, namentlich den Straftatbestand der Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) und die zur Verfolgung terroristischer Vereinigungen geschaffenen strafprozessualen Normen, aufzuheben.
Unseriös ist die Behauptung, dass die Vorschrift des § 129a StGB materiell nutzlos sei und in den Aburteilungen nur selten eine Rolle spiele. Die jüngste Auskunft der Bundesregierung (BT-Drs. 14/5687) weist hier andere Zahlen aus: Jedenfalls in den beiden zurückliegenden Jahren sind über die Hälfte der Ermittlungsverfahren, die durch den Generalbundesanwalt nach § 129a StGB geführt worden sind, mit einer Verurteilung nach dieser Vorschrift abgeschlossen worden.
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