CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Eichhorn/Widmann-Mauz/Geis/Falk: Soziale
Sicherung für Prostituierte ermöglichen
Berlin (ots)
Anlässlich der Anhörung zu Gesetzentwürfen im Deutschen Bundestag zur sogenannten Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Prostituierten, erklären die Vorsitzende der AG Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB, die Vorsitzende der Gruppe der Frauen, Annette Widmann-Mauz MdB, der Vorsitzende der AG Recht, Norbert Geis MdB sowie die zuständige Berichterstatterin der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ilse Falk MdB:
Mit der christlichen Vorstellung von Menschenwürde ist der Kauf einer sexuellen Dienstleistung, die den Körper zur Ware degradiert, unvereinbar. Prostitution ist daher kein "Beruf wie jeder andere".
Der freie Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen ist aber wertneutral und spiegelt die Fürsorgepflicht des Staates für alle seine Bürgerinnen und Bürger wider.
Die soziale Absicherung von Prostituierten war bisher nicht ausreichend möglich. Die Menschenwürde gebietet es, Prostituierten einen Zugang zu sozialen Sicherungssystemen zu eröffnen. Fest steht aber auch, dass die in den Gesetzentwürfen gemachten Vorschläge für dieses Ziel weder sinnvoll noch geeignet sind. Im Gegenteil: Die faktischen und juristischen Bedenken der Fachleute gegen die Pläne der rot-grünen Koalition sind schwerwiegend.
Zivilrechtliche und strafrechtliche Änderungen sind überflüssig. Dagegen müssen die Eingriffsmöglichkeiten gegen kriminelle Begleiterscheinungen von Prostitution und Menschenhandel gestärkt werden. Daher ist die Streichung des §180 a, Absatz 1 Ziffer 2 StGB wenig hilfreich. Sie nimmt der Polizei Zugriffsrechte, die sie zur Bekämpfung dieser Delikte dringend benötigt. Allerdings könnte eine Klarstellung hilfreich sein, die deutlich macht, dass Gesundheitsvorsorge und gute hygienische Bedingungen nicht den Tatbestand der Förderung von Prostitution erfüllen. In der Praxis wird dies bereits vielfach so bewertet.
Nach den Vorstellungen von Rot/Grün würden zukünftig Bordellbetreiber brav ihrer Meldepflicht beim Arbeits- und Finanzamt und der Zahlungspflicht ihrer Arbeitgeberanteile an die Sozialversicherung nachkommen. Dies ist eine illusionäre Annahme. Die soziale Realität von heute wird sich damit nicht ändern lassen. Prostituierte sind weder arbeitslosen-, renten-, unfall-, kranken- noch pflegeversichert. Abgesehen davon, dass viele Prostituierte selbst Beschäftigungsverhältnisse ablehnen, besteht die Gefahr, dass neue Abhängigkeiten zuungunsten der Prostituierten geschaffen werden. Das Ziel des freien Zugangs in die Sozialversicherungssysteme kann auf verschiedenen Wegen erreicht werden und ist nicht zwingend an Beschäftigungsverhältnisse gebunden, bedarf aber neuer gesetzlicher Regelungen im Sozialrecht.
Bei dem rot-grünen Gesetzentwurf wird nur eine sehr geringe Anzahl der Betroffenen davon profitieren. Die große Zahl derer, die als Zwangsprostituierte und/oder illegal dieser Beschäftigung nachgehen, wird von den angestrebten Regelungen nicht erfasst. Gerade sie aber bedürfen unseres besonderen Schutzes. Es muss deshalb unbedingt darauf geachtet werden, dass mit den geplanten Veränderungen nicht die Handlungsspielräume gegen Zuhälterei, Zwangsprostitution und Menschenhandel eingeengt werden.
Allerdings darf es keine Lösung mit der juristischen Brechstange geben, wie von Rot/Grün vorgeschlagen, sondern nur ein umfassendes und auf die einzelnen Sozialleistungssysteme abgestimmtes Gesamtkonzept.
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