CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Hauser: Gene sind keine Rohstoffe
Berlin (ots)
Zur 1. Lesung des Gesetzesentwurfs zur Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie in deutsches Recht erklärt der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Norbert Hauser MdB:
Dein Gen gehört mir! - Die Möglichkeit, dass dieser Satz einmal Wirklichkeit werden könnte, darf nicht am Ende der Beratungen über die Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie in deutsches Recht stehen.
Es gibt in vielen Ländern der Europäischen Union Bedenken gegen die Biopatentrichtlinie, die auch der Bundesrat in seinem Beschluss vom 1. Dezember 2000 zum Ausdruck gebracht hat. Ebenso denkt die Mehrheit in der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der Modernen Medizin".
Also kann es mit der Klarheit und Rechtssicherheit der EU-Biopatentrichtlinie und des Umsetzungsgesetzes nicht so weit her sein. Dieser Eindruck wird durch den Gesetzesentwurf selbst erhärtet:
§ 1 a Abs. 1 PatG lautet: "Der menschliche Körper ..., sowie die bloße Entdeckung seiner Bestandteile ...können nicht patentierbare Erfindungen sein". In Abs. 2 heißt es aber: "Ein isolierter Bestandteil des menschlichen Körpers kann eine patentierbare Erfindung sein" - und zwar ohne weitere Einschränkung wie sie etwa für Gene gilt. Nur für sie fordert Abs. 3 die Angabe der Funktion bei der gewerblichen Anwendbarkeit.
Das ist wie Feuer und Wasser - Darf nun patentiert werden oder nicht ? Die Grundsatzfrage bei der Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie lautet: Dürfen Gene, dürfen Bestandteile des menschlichen Körpers, darf die Natur patentiert werden ?
Ebenso wenig wie ein Wissenschaftler für Sauerstoff, Blei, Chlor oder Zink geistiges Eigentum reklamieren kann, dürfen Gene, Gensequenzen oder Teilsequenzen zum geistigen Eigentum werden. Gene sind keine Rohstoffe und Patentämter keine Bergämter für genetische Bodenschätze. Der Mensch und seine Gene dürfen nicht die Goldgräber Claims des 21. Jahrhunderts sein. Genetische Informationen sind keine Software, an denen Urheberrechte begründet werden dürfen.
Dies gilt es klarzustellen, bevor die Biopatentrichtlinie umgesetzt wird. Wie bei der Stammzellenforschung sollten wir uns die Zeit nehmen. Die Bundesregierung hat darüber hinaus die Pflicht, in Brüssel dafür zu sorgen, dass die notwendigen Klarstellungen erfolgen.
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