CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Gröhe: Rot-grüne Schludrigkeit schadet
Menschenrechtspolitik!
Berlin (ots)
Zur Menschenrechtspolitik der rot-grünen Bundesregierung erklärt der Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Hermann Gröhe MdB:
Am 10. Mai dieses Jahres ist die Erklärung der Bundesrepublik Deutschland zu Artikel 41 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte abgelaufen. Die rot-grüne Bundesregierung hat es versäumt, rechtzeitig eine entsprechende Erklärung erneut abzugeben. Nach unserem Kenntnisstand ist eine derartige Erklärung auch bis heute nicht erfolgt. Mit einer Erklärung zu Artikel 41 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte unterwirft sich der entsprechende Staat dem Verfahren der Staatenbeschwerde. Diesem Verfahren kommt eine hohe Bedeutung zu, wenn es um die Durchsetzung der im Pakt kodifizierten Menschenrechte geht. Auch wenn die Bundesrepublik Deutschland als demokratischer Rechtsstaat, in dem die Menschenrechte gewährleistet sind, bislang nicht im Rahmen eines Staatenbeschwerdeverfahrens angegriffen wurde, hatte sie in der Vergangenheit immer eine entsprechende Erklärung abgegeben, um eine positives Beispiel zu setzen. Die rot-grüne Schludrigkeit in Sachen Menschenrechte setzt insofern ein völlig falsches Signal und ist geeignet, Staaten, in denen Menschenrechtsverletzungen vorkommen, zu "politisch motivierter Vergesslichkeit" zu ermutigen. Staaten, die es mit ihrem Einsatz für die Menschenrechte ernst meinen, müssen daher im Hinblick auf die entsprechenden Durchsetzungsmechanismen und Verfahren beispielgebend handeln. Die rot-grüne Bundesregierung ist aufgefordert, eine entsprechende Erklärung zu Artikel 41 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte schleunigst nachzuholen und dafür Sorge zu tragen, dass derart peinliche Vorgänge künftig unterbleiben.
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