CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Ronsöhr: Umsetzung von UVP- und
IVU-Richtlinie bedeutet weitere Belastung der Landwirtschaft
Berlin (ots)
Anlässlich der Entscheidung von Bundestag und Bundesrat, das Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz ohne Korrekturen für den Bereich Landwirtschaft zu beschließen, erklärt der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr MdB:
Die Tatsache, dass der Vermittlungsausschuss der Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie und der IVU-Richtlinie zugestimmt hat, ist ein weiterer schwerer Mühlstein, den die Landwirtschaft von Rot-Grün an den Hals gehängt bekommt. Die EU-Richtlinien werden nicht 1:1 umgesetzt, sondern man hat weitere Belastungen für die Landwirtschaft daraufgepackt. Leider ist der Bundesrat trotz vorheriger Kritik an dem Vorhaben der Bundesregierung bei der entscheidenden Abstimmung umgefallen.
Was Frau Künast als Großtat für Umwelt und Landwirtschaft lobhudelt, ist in Wirklichkeit ein Frontalangriff gegen die kleineren Familienbetriebe mit Viehwirtschaft. Die Ministerin ist stolz darauf, dass "größere Betriebe" mit mehr als zwei Großvieheinheiten je Hektar von den neuen Regelungen erfasst sind. Richtig ist, dass ein Familienbetrieb mit nur 35 Kühen plus Nachzucht bei knapper Flächenausstattung dieses bürokratische Horrorverfahren, das mit großen Kosten verbunden ist, über sich ergehen lassen muss. Der Schuss wird aber nach hinten losgehen: Kleinere Betriebe können den gewaltigen Aufwand nicht leisten und mit ihrer Viehhaltung unter dem Schwellenwert bleiben; diejenigen Betriebe, welche die Prüfungsprozedur auf sich nehmen, werden dann ihren Viehbestand aber richtig aufstocken.
Die Regierung will mit dieser Regelung Umwelt- und Seuchenprobleme in der Landwirtschaft lösen - blanker Unsinn! Die Düngung ist bereits in der Düngerverordnung geregelt, die Seuchenproblematik hängt nachweislich nicht mit der Größe des Tierbestandes zusammen.
Das Einzige, was Rot-Grün erreicht, ist eine weitere Wettbewerbsverzerrung innerhalb der EU zu Lasten der deutschen Landwirtschaft.
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