CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Caesar: Naturschutz im Miteinander
voranbringen
Berlin (ots)
Anlässlich der Diskussion um eine Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes erklärt der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den Naturschutz, Cajus J. Caesar MdB:
Naturschutz im Miteinander voran bringen, dieses Ziel der Unionsfraktionen wird angesichts der aktuellen Debatte zur Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes einmal mehr ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt. Unserem verantwortlichen Handeln unter dieser Prämisse sind beispielsweise positive Ergebnisse in der Luft- und Wasserreinhaltung, im Bereich des Naturschutzes, aber auch Initiativen zum internationalen Klimaschutz zu verdanken. Auch künftig will und wird sich die Union auf der Grundlage von Ressourcenschonung und Artenvielfalt für einen erfolgreichen Naturschutz einsetzen. Dieses gilt auch und ganz besonders im Rahmen der Novellierung des Naturschutzrechtes.
Für mich und für uns alle muss es heißen, Nachhaltigkeit voranzustellen und die Umwelt zu erhalten, zu schützen, wiederherzustellen und weiterzuentwickeln. Zentrale Aufgabe hat es zu sein, auch zukünftigen Generationen eine intakte Umwelt übergeben zu können. Weiterhin haben wir politisch sinnvolle Rahmenbedingungen für eine nachhaltige naturnahe Nutzung zu schaffen, wobei Ökonomie, Ökologie und soziale Komponente gleichermaßen Grundlage sein müssen.
Naturschutz kann nur im Miteinander mit den vor Ort lebenden und arbeitenden Menschen gelingen. Deshalb ist es eine zentrale Aufgabe, die verschiedenen Ebenen wie Länder, kommunale Familie und insbesondere auch die Bürger einzubeziehen. Ein solches Vorgehen dient der Vertrauensbildung und erhöht die Effizienz jeglichen Handelns. Auch kann eine Gesamtnovellierung des Naturschutzrechtes nur dann ihrem Anspruch gerecht werden, wenn man die vollziehenden Länder unter diesem Gesichtspunkt mehr als bisher einbezieht und eine angemessene Anpassungsfrist für die Umsetzung formuliert.
Diesen Ansprüchen wird der Regierungsentwurf bislang nicht gerecht.
Wir haben deshalb den Vorschlag gemacht, sowohl den organisierten Naturschutz als auch Gruppen und Einzelpersonen beispielsweise durch sogenannte Patenschaften in ganz konkrete Vorhaben einzubinden. Auch die Weiterentwicklung des Vertragsnaturschutzes gehört zu unseren vordringlichen Zielen. Leider haben die Regierungsparteien unseren Antrag bei den letzten Haushaltsberatungen abgelehnt, 6 Mio. DM für diesen speziellen Bereich zur Verfügung zu stellen. Im Gegenteil warten sie im Rahmen der aktuellen Novellierungs-Diskussion mit unseriösen Kostenberechnungen auf, die jeden Sachkundigen den Kopf schütteln lassen.
Die fachliche Fragwürdigkeit des Gesetzesentwurfes zeigt sich auch darin, dass sie über die bestehenden Fachgesetze hinaus wahllos aus einzelnen Bereichen Formulierungen zur guten fachlichen Praxis ins Naturschutzgesetz einbringen. Durch ungenaue Formulierungen, wie etwa "an Biotope angrenzende Betriebsflächen dürfen nicht beeinträchtigt werden" wird Vertrauen zerstört, denn: sind es 2, 5, 10, 100, 500 oder gar 1000 Meter, die hier als sogenannte Trittsteinbiotope geschützt werden sollen? Auch bleibt im Dunkeln, welche Ver-, Gebote und Festsetzungen auf die Betroffenen im einzelnen zukommen. Ähnlich wie schon bei der FFH-Diskussion werden also wieder viel Bürokratie aufgebaut und Unsicherheit geschaffen.
Zudem gefährden die Regierungsparteien mit den gewählten Formulierungen über "die gute fachliche Praxis" Zahlungen aus dem Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) der EU.
Auch haben sie die Abwägungsklausel, die einer Abwägung von Umwelt und wirtschaftlichen Interessen diente, ersatzlos gestrichen. Ein Beispiel dafür, das nicht zu mehr Miteinander führen wird und zeigt, dass der Mensch für die Regierung ganz offensichtlich nur noch eine untergeordnete Rolle spielt. Fortan sollen Natur und Landschaft, so sieht es der Regierungsentwurf vor, nicht mehr als Lebensgrundlage des Menschen, sondern um ihrer selbst willen geschützt werden. Dieses entspricht nicht unserem Verständnis von Naturschutz: wir wollen die Menschen einbeziehen!
Für uns als Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion gilt es deshalb, durch langfristige vertragliche Vereinbarungen den Schutz der Kernzonen ebenso voranzubringen wie eine Biotopvernetzung in den fachlich begründeten und schützenswerten Gebietskulissen.
Wir wollen Artenvielfalt, aber auch den Menschen in den ländlichen Räumen eine Chance auf Arbeit und wirtschaftliche Teilhabe geben. Wir wollen Kooperation statt Konfrontation, Menschen einbeziehen und mitnehmen, bei einer auf Zukunft ausgerichteten Naturschutzpolitik.
Nur so können wir unser vordringliches Ziel erreichen, im Miteinander den Naturschutz voranzubringen.
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