Alle Storys
Folgen
Keine Story von CDU/CSU - Bundestagsfraktion mehr verpassen.

CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Sexualstraftaten müssen endlich wirksamer bekämpft werden!

Berlin (ots)

Zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor
Sexualstraftaten hat die Arbeitsgruppe Recht der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter dem Vorsitz des rechtspolitischen
Sprechers der Fraktion, Norbert Geis MdB, ein Eckpunktepapier
beschlossen, das folgenden Wortlaut hat:
Entsetzliche Verbrechen aus jüngster Zeit haben deutlich gemacht,
dass der Schutz der Allgemeinheit vor Sexualverbrechen und anderen
schweren Straftaten dringend der Verbesserung bedarf. Der Schutz der
Bürgerinnen und Bürger muss den hohen Rang einnehmen, der ihm
gebührt. Dort, wo das geltende Recht Defizite aufweist, muss der
Staat entschlossen handeln; nur so wird er seiner Verantwortung
gegenüber den potenziellen Opfern und ihren Angehörigen gerecht.
I. Nachträgliche Sicherungsverwahrung
Ein mit den Händen zu greifendes Defizit weist das geltende Recht
insoweit auf, als keine ausreichenden Möglichkeiten bestehen, gegen
Straftäter vorzugehen, deren Gemeingefährlichkeit sich erst im
Verlauf des Strafvollzugs ergibt. Sie müssen derzeit nach
Vollverbüßung der verhängten Freiheitsstrafe entlassen werden, auch
wenn die Gefahr weiterer schwerster Straftaten droht. Denn nach der
gegenwärtigen gesetzlichen Konzeption besteht keine Möglichkeit, die
Sicherungsverwahrung anzuordnen, falls sich erst im Strafvollzug
zeigt, dass die Gefahr weiterer schwerer Straftaten gegeben ist.
Damit zwingt das Gesetz dazu, die mit einer Entlassung
hochgefährlicher Täter verbundenen Risiken einzugehen und im
Extremfall abwarten zu müssen, bis sich der Täter erneut in
schwerwiegender Weise vergangen hat.
Diese Situation ist nicht länger tragbar. Der wirksame Schutz der
Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern verlangt hier
Rechtsänderungen. Wir fordern daher die Möglichkeit der
nachträglichen Anordnung einer Unterbringung in der
Sicherungsverwahrung. Künftig soll es möglich sein, die
Sicherungsverwahrung bis zum Ende des Vollzugs der verhängten
Freiheitsstrafe anzuordnen, sofern sich die Gefährlichkeit des
Verurteilten (erst) im Verlaufe des Strafvollzugs erweist.
II. Erhöhung der einschlägigen Strafrahmen
Besonders der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch bedarf
weiterer Verbesserung. Jährlich werden bundesweit mehr als 15.000
Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern registriert; die
entsprechende Dunkelziffer dürfte um ein vielfaches höher liegen.
Eine Erhöhung der einschlägigen Strafrahmen des Strafgesetzbuches
(StGB) ist deshalb unabdingbar, um die generalpräventive Wirkung zu
stärken. Nur so wird dem hohen Rang der durch das Sexualstrafrecht
geschützten Rechtsgüter in angemessener Weise Rechnung getragen.
Die Grundfälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176 Abs. 1
u. 2 StGB) müssen deshalb wieder als Verbrechen gekennzeichnet, d.h.
mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bedroht werden. Durch eine
solche Strafschärfung würde zugleich erreicht, dass bereits die bloße
Verabredung zum Kindesmissbrauch sowie der Anstiftungsversuch unter
Strafe gestellt sind. Auch die Mindeststrafe für die Herstellung und
Verbreitung kinderpornographischer Schriften ist in
schuldangemessener Weise anzuheben.
III. Telefonüberwachung
Die Überwachung des Fernmeldeverkehrs ist ein bewährtes und
äußerst effizientes Instrument der Strafverfolgung. Aus Gründen der
Verhältnismäßigkeit ist sie beschränkt auf eine Auswahl besonders
gravierender Straftaten. Kindesmissbrauch sowie die Verbreitung von
Kinderpornographie fallen derzeit nicht unter diesen Katalog.
Diese Einschränkung ist in hohem Maße unbefriedigend. Wir meinen,
dass auch im Falle des Verdachts des Kindesmissbrauchs oder der
Verbreitung von Kinderpornographie die Anordnung einer
Telefonüberwachung möglich sein muss, wenn die Strafverfolgung auf
andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Denn gerade
zum Schutze der Schwächsten in unserer Gesellschaft darf ein derart
effizientes Mittel der Strafverfolgung nicht von vornherein
ausgeschlossen sein.
IV. Konsequente Nutzung der DNA-Analyse
Die DNA-Analyse hat sich in den vergangenen Jahren als
hervorragendes Beweismittel bewährt. Sie leistet damit einen
wichtigen Beitrag für den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen
Straftaten. Dabei handelt es sich um ein Verfahren mit bagatellhaftem
Eingriffscharakter, weil die Erhebung und Auswertung genetischer
Fingerabdrücke in Strafverfahren ausschließlich der
Identitätsfeststellung und nicht etwa der Erlangung von Informationen
über personenbezogene Eigenschaften dient. Zudem ermöglicht die
DNA-Analyse auch den sicheren Nachweis der Unschuld von Verdächtigen.
Gleichwohl lässt das geltende Recht eine Entnahme und
molekulargenetische Untersuchung von Körperzellen lediglich in allzu
engen Grenzen zu. Gegen den Willen des Betroffenen ist die
DNA-Analyse derzeit insbesondere nur aus Anlass einer Straftat von
erheblicher Bedeutung vorgesehen, obwohl diese Einschränkung weder
kriminalistisch sinnvoll noch verfassungsrechtlich geboten ist.
Wir fordern zum Schutze der Bevölkerung vor Sexualverbrechen und
anderen schweren Straftaten eine konsequente Nutzung der DNA-Analyse.
Wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Praxis zeigen,
dass vielfach weniger gewichtige Straftaten - z.B. exhibitionistische
Handlungen - der Beginn einer kriminellen Karriere sind, an deren
Ende schwerste Straftaten stehen können. Insbesondere werden
Sexualstraftaten in der Regel von Tätern mit einer hohen kriminellen
Vorbelastung begangen. Sobald im Einzelfall eine derartige
Entwicklung bereits anlässlich einer weniger gewichtigen Tat
prognostiziert werden kann, sollte mit der DNA-Analyse nicht gewartet
werden müssen, bis es tatsächlich zu Straftaten von erheblicher
Bedeutung gekommen ist. Wir fordern daher, dass künftig aus Anlass
jedweder Straftat die richterliche Anordnung der DNA-Analyse möglich
und ausreichend sein muss, sofern nur im jeweiligen Einzelfall Grund
zu der Annahme besteht, dass von dem Täter Sexualverbrechen oder
andere schwere Straftaten zu befürchten sind.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion