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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schauerte: Wo bleiben europataugliche Lösungen für die Zeit nach Rabattgesetz und Zugabeverordnung?

Berlin (ots)

Zur 2./3. Lesung der Regierungsentwürfe zur
ersatzlosen Streichung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung erklärt
der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut
Schauerte MdB:
Die Pläne der Bundesregierung, die nicht mehr zeitgemäßen
wettbewerbsrechtlichen Spezialgesetze "Rabattgesetz" und
"Zugabeverordnung" aufzuheben, sind grundsätzlich zu begrüßen. Die
Ziele des Verbraucher-, Mittelstands- und Wettbewerbsschutz national
und europaweit zu gewährleisten, wird nach Abschaffung der beiden
Spezialgesetze eine noch wichtigere wirtschaftspolitische Aufgabe.
Diese Ziele müssen künftig durch die Vorschriften des Gesetzes gegen
den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gesichert werden. Die von den
Fachleuten vorgetragenen Ergänzungen sind dabei auf ihre Ziel- und
Wirkungsgenauigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls gesetzlich zu
verankern. Die Vollendung des Binnenmarktes, sowie die rasante
Zunahme des grenzüberschreitenden Marketings und des elektronischen
Geschäftsverkehrs in der EU erfordern darüber hinaus schnellstmöglich
einheitliche europäische Mindeststandards im Wettbewerbs- und
Lauterkeitsrecht auf einem hohem Schutzniveau, das sich an deutschem
UWG und GWB orientiert.
Im Rahmen der gemeinsamen öffentlichen Anhörung des Wirtschafts-
und Rechtsausschusses am 25. Juni 2001 wurden von einer Vielzahl der
geladenen Experten einschließlich der Vertreter der
Verbraucherzentralen ernsthafte Bedenken gegen eine ersatzlose
Aufhebung insbesondere der Zugabeverordnung geäußert.  Neben einer
wahrscheinlich abnehmenden Preistransparenz und der Gefahr einer
beschleunigten weiteren Konzentration im Handel müssen die
Unternehmen ohne rechtliche Präzisierungen wegen fehlender
höchstrichterlicher Rechtsprechung  rabatt- und zugaberechtlicher
Fälle bezogen auf die Generalklauseln des UWG bzw. GWB mit
erheblicher Rechtsunsicherheit in den nächsten Jahren rechnen.
Wir fordern die Bundesregierung daher auf, durch rechtliche
Klarstellungen im allgemeinen Wettbewerbs- und Lauterkeitsrecht den
künftigen Verbraucherschutz auf eine sicherere Basis zu stellen, die
Rechtssicherheit für die Wirtschaft zu erhöhen und den Schutz kleiner
und mittlerer Unternehmen vor unbilliger Behinderung durch
Kundenbindungssysteme der großen Handelsketten mit übermäßiger
Sogwirkung sicherzustellen. Es erscheint außerdem sinnvoll, das
Transparenzgebot der E-Commerce-Richtlinie generell und nicht nur für
den elektronischen Geschäftsverkehr einzuführen. Die bislang
verschlafene europäische Harmonisierung muss von der Bundesregierung
endlich entschieden und mit höchster Priorität vorangetrieben werden.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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