CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schauerte: Wo bleiben europataugliche
Lösungen für die Zeit nach Rabattgesetz und Zugabeverordnung?
Berlin (ots)
Zur 2./3. Lesung der Regierungsentwürfe zur ersatzlosen Streichung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung erklärt der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Schauerte MdB:
Die Pläne der Bundesregierung, die nicht mehr zeitgemäßen wettbewerbsrechtlichen Spezialgesetze "Rabattgesetz" und "Zugabeverordnung" aufzuheben, sind grundsätzlich zu begrüßen. Die Ziele des Verbraucher-, Mittelstands- und Wettbewerbsschutz national und europaweit zu gewährleisten, wird nach Abschaffung der beiden Spezialgesetze eine noch wichtigere wirtschaftspolitische Aufgabe. Diese Ziele müssen künftig durch die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gesichert werden. Die von den Fachleuten vorgetragenen Ergänzungen sind dabei auf ihre Ziel- und Wirkungsgenauigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls gesetzlich zu verankern. Die Vollendung des Binnenmarktes, sowie die rasante Zunahme des grenzüberschreitenden Marketings und des elektronischen Geschäftsverkehrs in der EU erfordern darüber hinaus schnellstmöglich einheitliche europäische Mindeststandards im Wettbewerbs- und Lauterkeitsrecht auf einem hohem Schutzniveau, das sich an deutschem UWG und GWB orientiert.
Im Rahmen der gemeinsamen öffentlichen Anhörung des Wirtschafts- und Rechtsausschusses am 25. Juni 2001 wurden von einer Vielzahl der geladenen Experten einschließlich der Vertreter der Verbraucherzentralen ernsthafte Bedenken gegen eine ersatzlose Aufhebung insbesondere der Zugabeverordnung geäußert. Neben einer wahrscheinlich abnehmenden Preistransparenz und der Gefahr einer beschleunigten weiteren Konzentration im Handel müssen die Unternehmen ohne rechtliche Präzisierungen wegen fehlender höchstrichterlicher Rechtsprechung rabatt- und zugaberechtlicher Fälle bezogen auf die Generalklauseln des UWG bzw. GWB mit erheblicher Rechtsunsicherheit in den nächsten Jahren rechnen.
Wir fordern die Bundesregierung daher auf, durch rechtliche Klarstellungen im allgemeinen Wettbewerbs- und Lauterkeitsrecht den künftigen Verbraucherschutz auf eine sicherere Basis zu stellen, die Rechtssicherheit für die Wirtschaft zu erhöhen und den Schutz kleiner und mittlerer Unternehmen vor unbilliger Behinderung durch Kundenbindungssysteme der großen Handelsketten mit übermäßiger Sogwirkung sicherzustellen. Es erscheint außerdem sinnvoll, das Transparenzgebot der E-Commerce-Richtlinie generell und nicht nur für den elektronischen Geschäftsverkehr einzuführen. Die bislang verschlafene europäische Harmonisierung muss von der Bundesregierung endlich entschieden und mit höchster Priorität vorangetrieben werden.
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