CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Staatsanwaltschaft wird
Strafbarkeit der Kieler Wissenschaftler prüfen müssen!
Berlin (ots)
Zu der Aussage der Bundesjustizministerin Prof. Dr. Däubler-Gmelin, der beabsichtigte Import embryonaler Stammzellen aus Australien an die Kieler Universität sei legal, erklärt der rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die Bundesjustizministerin irrt, wenn sie das Vorhaben der Kieler Universität zum Import embryonaler Stammzellen von vornherein als straflos bezeichnet.
Richtig ist, dass der bloße Import embryonaler Stammzellen derzeit nicht mit Strafe bedroht ist, weil der Gesetzgeber eine solche Entwicklung der Technik seinerzeit (1991) nicht vorausgesehen hat. Die Kieler Wissenschaftler planen jedoch nicht nur den Import embryonaler Stammzellen; sie führen eigenen Angaben zufolge regelrechte Kooperationsplanungen mit ihren australischen Kollegen.
Die Staatsanwaltschaft wird daher von Amts wegen zu prüfen haben, ob die Kieler Wissenschaftler nicht nur den Import, sondern - als im Inland handelnde Mittäter oder Anstifter - auch die Gewinnung embryonaler Stammzellen verantworten müssen (§ 9 Abs. 1 und 2 StGB).
Völlig unabhängig davon belegt der unglaubliche Vorgang die Dringlichkeit eines Moratoriums im Sinne des hierzu eingebrachten Antrages der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
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