CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lippold: Bundesregierung verursacht
Informations-Chaos beim Verbraucherschutz in der privaten
Altersvorsorge
Berlin (ots)
Anlässlich der Warnung des Bundesaufsichtsamtes für Versicherungswesen vor dem übereilten Abschluss von Verträgen zur privaten Altersvorsorge erklärt der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Klaus Lippold MdB:
Seit Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung der privaten Altersvorsorge werden Verbraucher von marktschreierischer Werbung diverser Finanzdienstleister überschwemmt. Verbraucher sollen zum eiligen Vertragsabschluss gedrängt werden, obwohl tatsächlich überhaupt keine Notwendigkeit hierzu besteht.
Die Tatsache, dass dennoch viele private Anbieter mit der künftigen Förderfähigkeit ihrer Produkte werben, bedeutet, dass dem Konzept der Bundesregierung zur Förderung der privaten Altersvorsorge ein grundlegender Systemfehler innewohnt.
Zum einen hat die Zertifizierungsbehörde beim Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen noch nicht einmal ihre Tätigkeit aufgenommen, sondern wird über die eingereichten Anträge der Anbieter auf Erteilung des Zertifikats der Förderfähigkeit frühestens im Dezember diesen Jahres entscheiden. Erst ab dem kommenden Jahr setzt die Förderung ein. Anbieter haben, um die Förderung für das nächste Jahr in Anspruch nehmen zu können, noch Zeit bis Ende 2002, um private Vorsorgeverträge abzuschließen. Hierüber hätte die Bundesregierung umfassend informieren müssen, statt sich lediglich als Reformerin des Rentensystems feiern zu lassen.
Mit dem Zertifizierungssystem ist zudem keine inhaltliche Überprüfung der Verträge vorgesehen. Das heißt: Hat ein Vertrag das Zertifikat der Förderfähigkeit bekommen, ist damit noch nichts über seine qualitative Güte, Fragen der Renditierung, etc. ausgesagt.
Gerade hierauf hätte die Bundesregierung bei Vorstellung ihres Konzeptes ebenfalls deutlich hinweisen müssen.
Ein Systemfehler liegt aber bereits darin, dass die Frage der Wirtschaftlichkeit derartiger Verträge gerade keinen Eingang in die Überlegungen der Bundesregierung gefunden hat. Dieses wäre aus Verbraucherschutzgesichtspunkten aber notwendig. Will man schon die Verbraucher dazu anhalten, zusätzliche Gelder auf den Abschluss einer Privatrente zu verwenden dann muss man auch dafür sorgen, dass diese Fördermittel und die Gelder der Verbraucher in vernünftige, rentable und hinreichend sichere Anlageformen fließen. Dies hat die Bundesregierung versäumt.
Dies wiegt umso schwerer, als bereits die normale Überwachungstätigkeit des Bundesaufsichtsamtes für Versicherungswesen beeinträchtigt ist, da entsprechende Personalkapazitäten fehlen. Daran wird auch die Personalaufstockung nichts ändern, da diese lediglich für die Sonderaufgabe der Zertifizierung eingesetzt wird.
Im Klartext heißt das:
- die Bundesregierung hat bei der Information der Öffentlichkeit geschlampt
- Das Förderkonzept müsste, um effektiven Verbraucherschutz zu gewährleisten, auch wirtschaftliche Mindestanforderungen für Verträge zur privaten Altersvorsorge definieren.
- Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass die Überwachungstätigkeit des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen hinreichend wahrgenommen werden kann.
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