CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schauerte: Unverzüglich neue europäische
Übernahme-Richtlinie in Angriff nehmen!
Berlin (ots)
Zum Scheitern der europäischen Übernahmerichtlinie im Europäischen Parlament erklärt der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Fragen des Wettbewerbsrechts, Hartmut Schauerte MdB:
Es ist gut, dass diese Übernahmerichtlinie, die eine vernünftige Handhabung der Neutralitätspflicht vermissen ließ, heute gescheitert ist.
Die Bundesregierung hat ihre notwendige, von der Union seit langem geforderte Kurskorrektur hin zu mehr gestalterischen Abwehrmöglichkeiten von Zielgesellschaften bei feindlichen Übernahmen so spät, so unprofessionell und so undiplomatisch in die Beratungen in Brüssel eingeführt, dass die Sache scheitern musste. Neben dem Schaden in der Sache hat die Bundesregierung durch ihre missglückte Verhandlungsführung und den verspäteten Sinneswandel bei der Neutralitätspflicht eine herbe Niederlage auf dem europäischen Parkett erlitten. Das ungenügende Ergebnis des Vermittlungsausschusses mit der dort zementierten absoluten Neutralitätspflicht, dass auch durch die fehlende Kompromissbereitschaft des Ministerrates entstand, konnte vom Europäischen Parlament sinnvollerweise nicht akzeptiert werden.
Es galt unter allen Umständen, einheitliche europäische Regelungen für Unternehmensübernahmen zu finden, denn in kaum einem anderen Feld sind einheitliche EU-weite Bedingungen so wichtig, wie im Recht der Unternehmensübernahmen, die naturgemäß vor allem auch grenzüberschreitend stattfinden. Nach jahrzehntelangem Bemühen um eine europäische Lösung ist die Chance für ein Level-Playing-Field vorerst gescheitert.
Wir fordern jetzt die schnelle Vorlage eines deutschen Übernahme-Gesetzentwurfs mit der Möglichkeit vernünftiger und maßvoller HV-Vorratsbeschlüsse, damit die Vorstände von Zielgesellschaften im Interesse von Aktionären, Arbeitsplätzen und Unternehmen bei drohenden feindlichen Übernahmen vernünftig reagieren können. Dies ist um so dringlicher, weil andere EU-Staaten ihre Unternehmen weiterhin massiv mit Golden-Shares vor Übernahmen schützen.
Im Zusammenwirken mit dem KonTraG (Abschaffung von Höchst- und Mehrfachstimmrechten in Deutschland) und der Steuerreform (Freistellung von Beteiligungsverkäufen bei Kapitalgesellschaften ab 1.1.2002) rechnen wir ab kommendem Jahr mit einem großen Umbau der deutschen Wirtschaft, der in Tempo und Umfang massiver sein wird, als alle Veränderungen in der Vergangenheit. Deshalb brauchen wir eine verlässliche gesetzliche Grundlage in Deutschland bis spätestens Ende diesen Jahres.
Es bleibt aber dabei, dass allein europäische Lösungen wirklich brauchbar sind. Nach dem Scheitern des jetzigen, in Teilen unvernünftigen Richtlinienentwurfs, gilt es, schnell einen neuen Anfang für wirklich brauchbare EU-weite Lösungen in Brüssel zu wagen.
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