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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Hasselfeldt/Wülfing: Halbherzige Familienpolitik

Berlin (ots)

Zu dem in dieser Woche im Bundestag zu
verabschiedenden Zweiten Gesetz zur Familienförderung, äußern die
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda
Hasselfeldt MdB, und die Berichterstatterin, Elke Wülfing MdB:
Die Zustimmung zum sogenannten zweiten Familienförderungsgesetz
der Bundesregierung fällt der Union nicht leicht. Es ist die
Minimalumsetzung der Anforderungen der Urteile des
Bundesverfassungsgerichts.
Angesichts des demographischen Wandels, angesichts der Probleme
der Sozialversicherungen und des künftigen Arbeitsmarktbedarfs wäre
es dringend notwendig gewesen, mit einem mutigen Konzept zur
Familienförderung anzutreten.
Das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz enthält erhebliche
Defizite, wie die Erhöhung des Kindergeldes lediglich für erste und
zweite Kinder, die Abschaffung der steuerlichen Absetzbarkeit
hauswirtschaftlicher Beschäftigungsverhältnisse, die schmerzliche
Beschneidung der Ausbildungsfreibeträge und die Beschränkung der
steuerlichen Absetzbarkeit eines Teils nachgewiesener
Betreuungskosten auf berufstätige Eltern. Dies hat die Union von
Anfang an kritisiert. Bei der öffentlichen Anhörung wurde sie darin
von den Experten bestätigt.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat deshalb beantragt, die
Kindergelderhöhung auf 3., 4. und weitere Kinder auszudehnen, weil
gerade Mehrkindfamilien eine höhere finanzielle Belastung tragen
müssen als andere Familien und es keine Kinder erster und zweiter
Klasse geben darf.
Die steuerliche Absetzbarkeit hauswirtschaftlicher
Beschäftigungsverhältnisse müsste auf Dienstleistungszentren und
-agenturen ausgedehnt werden, weil nicht nur Familien davon
profitieren, sondern weil dies auch eine positive
arbeitsmarktpolitische Maßnahme ist.
Um eine gute Ausbildung zu ermöglichen wäre es u. a. notwendig,
die bisherigen Ausbildungsfreibeträge beizubehalten. Die
Wiederbelebung der steuerlichen Absetzbarkeit von Betreuungskosten
müsste für alle Familien mit Kindern gelten, um eine wirkliche
Entscheidungsfreiheit der Eltern zwischen Beruf und häuslicher
Betreuung zu gewährleisten.
Leider hat sich Rot/Grün unseren Anträgen verschlossen.
Die Anhebung der Freibeträge, des Kindergeldes und eine teilweise
steuerliche Anerkennung von Betreuungskosten haben die Union
letztendlich doch dazu bewogen, diesem Gesetz zuzustimmen, weil jede
auch noch so geringe Entlastung der Familien unterstützt werden muss.
Aber an dem von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschlossenen
Familiengeld und dem Konzept zur besseren Vereinbarkeit vom Familie
und Beruf geht in der Zukunft kein Weg vorbei.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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