CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Hasselfeldt/Wülfing: Halbherzige
Familienpolitik
Berlin (ots)
Zu dem in dieser Woche im Bundestag zu verabschiedenden Zweiten Gesetz zur Familienförderung, äußern die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB, und die Berichterstatterin, Elke Wülfing MdB:
Die Zustimmung zum sogenannten zweiten Familienförderungsgesetz der Bundesregierung fällt der Union nicht leicht. Es ist die Minimalumsetzung der Anforderungen der Urteile des Bundesverfassungsgerichts.
Angesichts des demographischen Wandels, angesichts der Probleme der Sozialversicherungen und des künftigen Arbeitsmarktbedarfs wäre es dringend notwendig gewesen, mit einem mutigen Konzept zur Familienförderung anzutreten.
Das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz enthält erhebliche Defizite, wie die Erhöhung des Kindergeldes lediglich für erste und zweite Kinder, die Abschaffung der steuerlichen Absetzbarkeit hauswirtschaftlicher Beschäftigungsverhältnisse, die schmerzliche Beschneidung der Ausbildungsfreibeträge und die Beschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit eines Teils nachgewiesener Betreuungskosten auf berufstätige Eltern. Dies hat die Union von Anfang an kritisiert. Bei der öffentlichen Anhörung wurde sie darin von den Experten bestätigt.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat deshalb beantragt, die Kindergelderhöhung auf 3., 4. und weitere Kinder auszudehnen, weil gerade Mehrkindfamilien eine höhere finanzielle Belastung tragen müssen als andere Familien und es keine Kinder erster und zweiter Klasse geben darf.
Die steuerliche Absetzbarkeit hauswirtschaftlicher Beschäftigungsverhältnisse müsste auf Dienstleistungszentren und -agenturen ausgedehnt werden, weil nicht nur Familien davon profitieren, sondern weil dies auch eine positive arbeitsmarktpolitische Maßnahme ist.
Um eine gute Ausbildung zu ermöglichen wäre es u. a. notwendig, die bisherigen Ausbildungsfreibeträge beizubehalten. Die Wiederbelebung der steuerlichen Absetzbarkeit von Betreuungskosten müsste für alle Familien mit Kindern gelten, um eine wirkliche Entscheidungsfreiheit der Eltern zwischen Beruf und häuslicher Betreuung zu gewährleisten.
Leider hat sich Rot/Grün unseren Anträgen verschlossen.
Die Anhebung der Freibeträge, des Kindergeldes und eine teilweise steuerliche Anerkennung von Betreuungskosten haben die Union letztendlich doch dazu bewogen, diesem Gesetz zuzustimmen, weil jede auch noch so geringe Entlastung der Familien unterstützt werden muss. Aber an dem von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschlossenen Familiengeld und dem Konzept zur besseren Vereinbarkeit vom Familie und Beruf geht in der Zukunft kein Weg vorbei.
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