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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lohmann/Wolf: Keine Rezepte zur Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung

Berlin (ots)

Zu dem Ergebnis der gestrigen Anhörung des
Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf
der Koalitionsfraktionen zur Reform des Risikostrukturausgleichs
erklären der gesundheitspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Lohmann MdB, und der zuständige
Berichterstatter, Aribert Wolf MdB:
Der von Rot/Grün vorgelegte Gesetzentwurf zur Reform des
Risikostrukturausgleichs bringt weder für die Kassen, noch für die
chronisch Kranken etwas. Die Reform des Risikostrukturausgleichs ist
ein Schlag ins Wasser, weil sie keine durchgehende Konzeption zur
Lösung der strukturellen Probleme in der gesetzlichen
Krankenversicherung erkennen lässt und die bei chronisch Kranken
geweckten Hoffnungen enttäuscht. Auch an der Baustelle
Risikostrukturausgleich wird also wieder einmal deutlich, dass
Rot/Grün in der Gesundheitspolitik keinen Plan hat. Die RSA-Reform
ist nur Stückwerk mit fatalen Folgen für den Wettbewerb in der
Gesetzlichen Krankenversicherung.
Dies ist das Ergebnis der gestrigen Anhörung zur Reform des
Risikostrukturausgleichs. Nach Aussagen der Experten wird der von
Rot/Grün vorgelegte Reformentwurf zum Finanzausgleich kurzfristig
keine Beitragsentlastungen für Kassen mit ungünstiger Risikostruktur
bringen. Auch mittelfristig ist der vorgelegte Gesetzentwurf nicht
geeignet, die strukturellen Probleme des Risikostrukturausgleichs zu
beheben. Nach Darstellung der Sachverständigen enthält das Gesetz
Einzelbausteine, wie etwa den Risikopool, die aber kein Gesamtkonzept
erkennen lassen. Erhebliche Bedenken wurden auch gegen die Verbindung
von Disease-Management-Programmen mit dem Risikostrukturausgleich
erhoben. Die Einbeziehung von Versorgungsprogrammen für chronisch
Kranke in den Risikostrukturausgleich wecke zwar hohe Erwartungen,
bringe aber nur magere Ergebnisse - vor allem für die chronisch
Kranken. So werden multi-morbide Patienten nicht in diese
Disease-Management-Programme einbezogen, d.h. dass ca. die Hälfte der
über 60-jährigen Patienten, für die Hausärzte sechs oder mehr
Diagnosen führen, nicht berücksichtigt werden. Denn eine
Paralleleinschreibung dieser Versicherten in mehrere
Disease-Management-Programme erscheint weder medizinisch sinnvoll,
noch finanztechnisch ausgleichsfähig. Darüber hinaus scheinen unter
den Krankenkassen Blockaden in der Startphase vorprogrammiert.
Beispielsweise könnten Kassen mit einem hohen Anteil von Frauen die
Aufnahme von Brustkrebsprogrammen befürworten, während Kassen, die
einen hohen Anteil Jugendlicher haben, primär die Förderung von
Asthmatikerprogrammen anstreben.
Ganz abgesehen davon, wird den Experten zufolge die Einführung von
Disease-Management-Programmen auch mit einem hohen bürokratischen
Aufwand einhergehen und angesichts notwendiger Aufbauinvestitionen zu
Mehrausgaben bei den Kassen führen. Bei dem Bundesversicherungsamt
müssen ca. 60 neue Stellen geschaffen werden, 30 weitere bei den
Versicherungsämtern auf Landesebene. Dies bedeutet mindestens 1 Mrd.
DM Mehrausgaben für die Kassen.
Die Einlassungen der Kassen bei der gestrigen Anhörung haben
deutlich werden lassen, dass sie bei weiteren Änderungen den
Kompromiss aufkündigen werden, der diesem Gesetzentwurf zugrunde
liegt.

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Fax: (030) 227-56660
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