CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lohmann/Wolf: Keine Rezepte zur
Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung
Berlin (ots)
Zu dem Ergebnis der gestrigen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Reform des Risikostrukturausgleichs erklären der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Lohmann MdB, und der zuständige Berichterstatter, Aribert Wolf MdB:
Der von Rot/Grün vorgelegte Gesetzentwurf zur Reform des Risikostrukturausgleichs bringt weder für die Kassen, noch für die chronisch Kranken etwas. Die Reform des Risikostrukturausgleichs ist ein Schlag ins Wasser, weil sie keine durchgehende Konzeption zur Lösung der strukturellen Probleme in der gesetzlichen Krankenversicherung erkennen lässt und die bei chronisch Kranken geweckten Hoffnungen enttäuscht. Auch an der Baustelle Risikostrukturausgleich wird also wieder einmal deutlich, dass Rot/Grün in der Gesundheitspolitik keinen Plan hat. Die RSA-Reform ist nur Stückwerk mit fatalen Folgen für den Wettbewerb in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Dies ist das Ergebnis der gestrigen Anhörung zur Reform des Risikostrukturausgleichs. Nach Aussagen der Experten wird der von Rot/Grün vorgelegte Reformentwurf zum Finanzausgleich kurzfristig keine Beitragsentlastungen für Kassen mit ungünstiger Risikostruktur bringen. Auch mittelfristig ist der vorgelegte Gesetzentwurf nicht geeignet, die strukturellen Probleme des Risikostrukturausgleichs zu beheben. Nach Darstellung der Sachverständigen enthält das Gesetz Einzelbausteine, wie etwa den Risikopool, die aber kein Gesamtkonzept erkennen lassen. Erhebliche Bedenken wurden auch gegen die Verbindung von Disease-Management-Programmen mit dem Risikostrukturausgleich erhoben. Die Einbeziehung von Versorgungsprogrammen für chronisch Kranke in den Risikostrukturausgleich wecke zwar hohe Erwartungen, bringe aber nur magere Ergebnisse - vor allem für die chronisch Kranken. So werden multi-morbide Patienten nicht in diese Disease-Management-Programme einbezogen, d.h. dass ca. die Hälfte der über 60-jährigen Patienten, für die Hausärzte sechs oder mehr Diagnosen führen, nicht berücksichtigt werden. Denn eine Paralleleinschreibung dieser Versicherten in mehrere Disease-Management-Programme erscheint weder medizinisch sinnvoll, noch finanztechnisch ausgleichsfähig. Darüber hinaus scheinen unter den Krankenkassen Blockaden in der Startphase vorprogrammiert. Beispielsweise könnten Kassen mit einem hohen Anteil von Frauen die Aufnahme von Brustkrebsprogrammen befürworten, während Kassen, die einen hohen Anteil Jugendlicher haben, primär die Förderung von Asthmatikerprogrammen anstreben.
Ganz abgesehen davon, wird den Experten zufolge die Einführung von Disease-Management-Programmen auch mit einem hohen bürokratischen Aufwand einhergehen und angesichts notwendiger Aufbauinvestitionen zu Mehrausgaben bei den Kassen führen. Bei dem Bundesversicherungsamt müssen ca. 60 neue Stellen geschaffen werden, 30 weitere bei den Versicherungsämtern auf Landesebene. Dies bedeutet mindestens 1 Mrd. DM Mehrausgaben für die Kassen.
Die Einlassungen der Kassen bei der gestrigen Anhörung haben deutlich werden lassen, dass sie bei weiteren Änderungen den Kompromiss aufkündigen werden, der diesem Gesetzentwurf zugrunde liegt.
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