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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Schuldrechtsmodernisierung im vorgesehenen Zeitrahmen nicht zu machen

Berlin (ots)

Zum vorläufigen Ergebnis der Anhörung zum Entwurf
eines Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert
Geis MdB:
Der Gesetzentwurf der Koalition zur Schuldrechtsmodernisierung -
der Regierungsentwurf liegt immer noch beim Bundesrat - kann im
vorgesehenen Zeitrahmen bis Ende Oktober dieses Jahres nicht seriös
beraten werden.
Dies aus zwei Gründen:
Bei aller Unterschiedlichkeit der Aussagen der Sachverständigen an
den beiden Anhörungstagen vor dem Rechtsausschuss kristallisierte
sich ein weiterer Beratungsbedarf heraus. Bei den Skeptikern, weil
sie vor noch nicht erkannten Komplikationen des Entwurfs warnten, die
erst nach und nach, nämlich bei wissenschaftlicher Befassung mit dem
Text, entdeckt werden. Dies ist die Folge davon, dass der Entwurf von
seiner Erstfassung im August 2000 an bis zu seiner Einbringung
beinahe wöchentlich in seinen verschiedenen Teilen geändert wurde,
ohne dass unbedingt die Verfasser der verschiedenen Teile wiederum
untereinander über die jeweiligen Änderungen informiert worden waren.
Nur so konnte es dazu kommen, dass einer der Mitverfasser des
Entwurfs in der Anhörung feststellen musste, bei den Arbeiten am
Leistungsstörungsrecht habe man von den Veränderungen im Bereich der
Verjährung nicht gewusst und es sei wohl noch einmal ein
"Korrektur-Arbeitsgang" erforderlich.
Des weiteren wurde in der Anhörung lediglich über den mit dem
Regierungsentwurf textgleichen Fraktionsentwurf beraten. Zum
Regierungsentwurf wird der Bundesrat mit zahlreichen
Änderungswünschen Stellung nehmen. Wegen der Komplexität des Entwurfs
hat der Bundesrat um Fristverlängerung für seine Stellungnahme
gebeten. Die Regierung wird für ihre Gegenäußerung entsprechend Zeit
benötigen. Das heißt, dass der vollständige Entwurf mit der
Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung der Regierung
viel zu spät überhaupt in das Beratungsverfahren eingeschleust werden
kann. Es werden neue Fragen und neue Problemstellungen auftauchen,
die in den beiden Tagen der Anhörung noch nicht angesprochen worden
sind.
Falsch ist auch die Behauptung, der Vorläufer des jetzigen
Entwurfs werde seit 10 Jahren diskutiert. Richtig ist vielmehr, dass
er zehn Jahre lang geschlummert hat, weil sich die meisten nicht so
recht für ihn begeistern konnten. Wenn über 250 Zivilrechtslehrer
einen Aufruf unterzeichnen, die sogenannte Schuldrechtsreform nicht
so und vor allem nicht in so kurzer Zeit abzuschließen, sollte das
auch diejenigen beeindrucken, die sich diesen Gesetzentwurf an ihre
Fahne geheftet haben.
Vernünftiger wäre es, die EU-Richtlinien umzusetzen, für die eine
Frist gesetzt ist. Dazu liegt ein ausformulierter Entwurf vor, der
ohne weiteres eine zügige Beratung zuließe

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
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