CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Schuldrechtsmodernisierung im
vorgesehenen Zeitrahmen nicht zu machen
Berlin (ots)
Zum vorläufigen Ergebnis der Anhörung zum Entwurf eines Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Der Gesetzentwurf der Koalition zur Schuldrechtsmodernisierung - der Regierungsentwurf liegt immer noch beim Bundesrat - kann im vorgesehenen Zeitrahmen bis Ende Oktober dieses Jahres nicht seriös beraten werden.
Dies aus zwei Gründen:
Bei aller Unterschiedlichkeit der Aussagen der Sachverständigen an den beiden Anhörungstagen vor dem Rechtsausschuss kristallisierte sich ein weiterer Beratungsbedarf heraus. Bei den Skeptikern, weil sie vor noch nicht erkannten Komplikationen des Entwurfs warnten, die erst nach und nach, nämlich bei wissenschaftlicher Befassung mit dem Text, entdeckt werden. Dies ist die Folge davon, dass der Entwurf von seiner Erstfassung im August 2000 an bis zu seiner Einbringung beinahe wöchentlich in seinen verschiedenen Teilen geändert wurde, ohne dass unbedingt die Verfasser der verschiedenen Teile wiederum untereinander über die jeweiligen Änderungen informiert worden waren. Nur so konnte es dazu kommen, dass einer der Mitverfasser des Entwurfs in der Anhörung feststellen musste, bei den Arbeiten am Leistungsstörungsrecht habe man von den Veränderungen im Bereich der Verjährung nicht gewusst und es sei wohl noch einmal ein "Korrektur-Arbeitsgang" erforderlich.
Des weiteren wurde in der Anhörung lediglich über den mit dem Regierungsentwurf textgleichen Fraktionsentwurf beraten. Zum Regierungsentwurf wird der Bundesrat mit zahlreichen Änderungswünschen Stellung nehmen. Wegen der Komplexität des Entwurfs hat der Bundesrat um Fristverlängerung für seine Stellungnahme gebeten. Die Regierung wird für ihre Gegenäußerung entsprechend Zeit benötigen. Das heißt, dass der vollständige Entwurf mit der Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung der Regierung viel zu spät überhaupt in das Beratungsverfahren eingeschleust werden kann. Es werden neue Fragen und neue Problemstellungen auftauchen, die in den beiden Tagen der Anhörung noch nicht angesprochen worden sind.
Falsch ist auch die Behauptung, der Vorläufer des jetzigen Entwurfs werde seit 10 Jahren diskutiert. Richtig ist vielmehr, dass er zehn Jahre lang geschlummert hat, weil sich die meisten nicht so recht für ihn begeistern konnten. Wenn über 250 Zivilrechtslehrer einen Aufruf unterzeichnen, die sogenannte Schuldrechtsreform nicht so und vor allem nicht in so kurzer Zeit abzuschließen, sollte das auch diejenigen beeindrucken, die sich diesen Gesetzentwurf an ihre Fahne geheftet haben.
Vernünftiger wäre es, die EU-Richtlinien umzusetzen, für die eine Frist gesetzt ist. Dazu liegt ein ausformulierter Entwurf vor, der ohne weiteres eine zügige Beratung zuließe
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