CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Krogmann: Experten-Anhörung bestätigt
Bedenken gegen TKÜV
Berlin (ots)
Nach der Experten-Anhörung des Unterausschusses Neue Medien am Donnerstag erklärt die Internet-Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Martina Krogmann MdB:
Die Experten-Anhörung zur Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) hat alle im Vorfeld geäußerten Bedenken bestätigt. Die eingeladenen Experten - vom Chaos Computer Club bis zum Deutschen Industrie- und Handelskammertag - hoben die Schwachpunkte des wirtschaftsfeindlichen Verordnungsentwurfs hervor:
Die Provider werden mit Kosten in Höhe von ca. 750.000 DM pro access-Punkt belastet. Bei größeren Unternehmen kommen dann leicht Kosten in Höhe von 60 Mio. DM zusammen. Diese müssen die Unternehmen dann an die Kunden weitergeben. So verteuert die Bundesregierung durch wirkungslose aber kostenintensive Maßnahmen die Internet-Nutzung.
Der Dresdener Lehrstuhlinhaber für Datenschutz und Datensicherheit, Prof. Dr. Andreas Pfitzmann, stellte fest, dass diejenigen, die sich vor Abhörmaßnahmen schützen wollten, nicht überwacht werden könnten. Die clevere, organisierte Kriminalität werde ausgespart. Ergo: Die Unternehmen - und letztlich die Internet-Nutzer - müssen viel Geld aufbringen, um die "dümmsten" Straftäter zu überwachen.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag forderte, dass der Verordnungsgeber erst einmal die Fakten ermitteln möge: Es gebe keine Untersuchungen über die Effizienz der in der Verordnung vorgeschriebenen Maßnahmen, keine Darstellungen, inwieweit die Internet-Überwachung einen Zusatznutzen für die Strafverfolgungsbehörden darstellt. Der Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof, Dr. Jürgen Peter Graf, bestätigte, dass in der Tat nicht Erfahrungsberichte zurückgegriffen werden könne. Insofern liegt die Vermutung nahe, dass die Bundesregierung mit der TKÜV ein wissenschaftliches Experiment ohne vorherige Prüfung der Verhältnismäßigkeit auf Kosten Dritter durchführen will.
Deshalb reichen kosmetische Korrekturen am Entwurf nicht aus. Die TKÜV muss gänzlich zurückgezogen werden.
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