CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Handeln Sie, Herr Bundeskanzler!
Berlin (ots)
Zu den gestrigen Äußerungen des Bundeskanzlers über den Umgang mit Sexualstraftätern erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Es hat lange gedauert, bis auch der Bundeskanzler erkannt hat, dass der Schutz der Allgemeinheit vor Sexualverbrechen und anderen schweren Straftaten ebenso offenkundig wie dringend der Verbesserung bedarf.
Allerdings offenbart die Einschätzung des Bundeskanzlers, dass er Sexualstraftäter schlechterdings für therapieunfähig halte und dass man sie daher ausnahmslos und für immer "wegschließen" müsse, eine bizarre Mischung aus Unkenntnis und Populismus. Denn das Bundesverfassungsgericht räumt in ständiger Rechtsprechung auch dem schlimmsten Verbrecher die Chance ein, eines Tages auf freien Fuß zu gelangen.
Taugliche Verbesserungsvorschläge für den Schutz der Bevölkerung hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hingegen längst unterbreitet: Die Möglichkeit einer nachträglichen Sicherungsverwahrung, eine Erhöhung der einschlägigen Strafrahmen, die Telefonüberwachung bei Kindesmissbrauch und bei der Verbreitung von Kinderpornographie sowie eine konsequentere Nutzung der DNA-Analyse.
Seinen markigen Worten sollte der Bundeskanzler Taten folgen lassen. Er sollte jetzt im Sinne unserer Vorschläge von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch machen und so die Bundesjustizministerin zum Jagen tragen. Er muss sich jedenfalls nicht an bloßen Sprüchen, sondern - wie bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit - an seinen Taten messen lassen.
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