CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: Homo-Ehe diskriminiert Ehe und
Familie
Berlin (ots)
Der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB, wird an der morgigen mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über das von der rot-grünen Mehrheit beschlossene Lebenspartnerschaftsgesetz teilnehmen und die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag vertreten. Zur Sache erklärt Andreas Schmidt:
Die CDU/CSU Bundestagsfraktion begrüßt und unterstützt ausdrücklich, dass die Bayerische, die Sächsische und die Thüringische Staatsregierung das rot-grüne Lebenspartnerschaftsgesetz auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand gestellt haben.
Die mit dem Gesetz verbundene Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit Ehe und Familie verstößt gegen eine grundsätzliche Wertentscheidung unseres Grundgesetzes.
Art. 6 I GG postuliert aus wohlüberlegten Gründen die exklusive Privilegierung von Ehe und Familie. Mit dieser zentralen Verfassungsnorm ist der Gesetzgeber in der Pflicht, zwischen Ehe und Familie einerseits und allen übrigen Formen menschlichen Zusammenlebens andererseits einen deutlichen und klaren Abstand einzuhalten.
Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz beseitigt der Gesetzgeber die von der Verfassung postulierte Privilegierung von Ehe und Familie.
Unser Nein zu einer Ausweitung der Sonderrechte auf gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften ist keine Diskriminierung, sondern ein klares Bekenntnis zu Ehe und Familie als Keimzelle einer zukunftsfähigen Gesellschaft.
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