CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Hasselfeldt: Nationales Übernahmegesetz
kittet notdürftig die Einzelteile konzeptloser Schröder'scher
Finanzmarktpolitik
Berlin (ots)
Zum Regierungsentwurf des Übernahmegesetzes, der am morgigen Mittwoch, 11.07.01, im Kabinett verabschiedet werden soll, äußert die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB:
Die Entstehungsgeschichte des Übernahmegesetzes ist ein Musterbeispiel für die Strategie- und Konzeptlosigkeit der Regierung Schröder. Bis Anfang Mai wollte Bundesfinanzminister Eichel als Anwalt liberaler Übernahmeregeln das Management einer Zielgesellschaft noch zur strikten Neutralität verpflichten. Auf Geheiß des Bundeskanzlers wurden dann die Abwehrmöglichkeiten des Vorstandes durch Vorratsbeschlüsse erweitert. Nun fordert die SPD-Fraktion im Chor mit den Gewerkschaften zusätzlich weitergehende Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer im Zuge von Unternehmensübernahmen. Ein derartiges "Übernahmeverhinderungsgesetz" wäre dazu geeignet, die Reputation des Finanzplatzes Deutschland vollends zu verspielen.
Festzuhalten ist: Eine gesetzliche Regelung ist überfällig, um Unternehmensübernahmen transparent zu gestalten, zu beschleunigen und nicht zuletzt Minderheitsaktionäre zu schützen. Klar ist aber auch: In Zeiten des Eurokann ein nationaler Alleingang nur eine zweitbeste und vorübergehende Lösung sein. Eine europäische Regelung muss so schnell wie möglich an ihre Stelle treten, um die Integration der Finanzmärkte weiter voran zu treiben.
Unterschiedliche Regelungen im Gesellschaftsrecht wie "Goldene Aktien", Mehrheitsstimmrechte oder Stimmrechtsbeschränkungen, müssen dabei von Anfang an in die Verhandlungen mit einbezogen werden. Hätte die Bundesregierung die Verhandlungen in Brüssel von Anfang an mit Weitblick geführt und frühzeitig die Abschaffung dieser Übernahmeblocker gefordert, hätten wir schon heute eine europäische Lösung, die den Interessen des Finanzplatzes Deutschland weitaus besser entsprechen würde als die nun vorgelegte nationale Regelung.
Maßvolle, klar umrissene Vorratsbeschlüsse sind eine vorübergehende Lösung, um annähernd gleiche Bedingungen bei Unternehmensübernahmen herzustellen, solange in anderen Ländern noch gesellschaftsrechtliche Übernahmehemmnisse existieren. Die Bundesregierung sollte klare ordnungspolitische Zeichen setzen und sich auf europäischer Ebene aktiv für deren schnelle Abschaffung engagieren. Keinesfalls dürfen weitere Stolpersteine für Unternehmensübernahmen ins nationale Gesetz eingebaut werden. Damit entstünde an den Finanzmärkten der fatale Eindruck, Deutschland schotte seine momentanen Strukturen konsequent gegen den internationalen Wettbewerb ab. Die leidtragenden wären die deutschen Unternehmen, die sich am heimischen Kapitalmarkt nur zu ungünstigeren Bedingungen finanzieren könnten als ihre ausländischen Wettbewerber.
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