CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schauerte: Übernahmerecht darf nicht zur
"Lex-DGB" werden!
Berlin (ots)
Zum heutigen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung für ein deutsches Übernahmerecht und den Plänen von Gewerkschaften und SPD-Bundestagsfraktion erklärt der Berichterstatter für Wettbewerbsfragen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Schauerte MdB:
Die Politik der Bundesregierung beim deutschen und europäischen Übernahmerecht droht nun endgültig zur Posse zu werden. Nachdem die Bundesregierung ihre verspätete Kurskorrektur hin zu mehr gestalterischen Abwehrmöglichkeiten von Zielgesellschaften bei feindlichen Übernahmen so spät, so unprofessionell und so undiplomatisch in die europäischen Gremien eingebracht hat, dass die EU-Übernahmerichtlinie scheitern musste, will die SPD-Bundestagsfraktion nun aus dem deutschen Übernahmerecht durch völlig unsachgemäße Mitbestimmungshürden eine "Lex-DGB" machen.
Solch übertriebene Mitbestimmungshürden sind verfassungsrechtlich bedenklich, weil sie in die Eigentumsrechte der Aktionäre eingreifen. Sie gefährden die Modernisierung der "Deutschland-AG" und erschweren einen neuen Anlauf für ein einheitliches europäisches Übernahmerecht erheblich. Die Reputation des Finanzplatzes Deutschland würde nachhaltig geschädigt.
Wir brauchen Waffengleichheit zwischen Angreifern und Zielgesellschaft sowie ein europäisches Level-Playing-Field im Gesellschaftsrecht und keinen neuen Protektionismus durch ein Übernahmeverhinderungsgesetz. Die Möglichkeit vernünftiger und maßvoller HV-Vorratsbeschlüsse ist die beste Lösung, damit die Vorstände bei feindlichen Übernahmen im Interesse von Aktionären, Arbeitsplätzen und Unternehmen vernünftig reagieren können. Weitergehende Verschärfungen lehnen wir entschieden ab. Sie gingen zu Lasten zukunftsträchtiger Arbeitsplätze und moderner Unternehmen in Deutschland.
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