CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Geis
Marschewski: Der Kanzler redet,
die Union handelt
Berlin (ots)
Zur Bekämpfung von schweren Sexualstraftaten sowie von Straftaten der Organisierten Kriminalität und des Terrorismus erklären die rechts- und innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB, und Erwin Marschewski MdB:
Während die Bundesregierung auf dem Gebiet der inneren Sicherheit durch leere Phrasen auffällt und im übrigen durch Untätigkeit glänzt, wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion schon in Kürze zwei wichtige Gesetzesvorhaben auf den Weg bringen.
I. Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor Sexualverbrechen und anderen schweren Straftaten
Der Entwurf geht von der Prämisse aus, dass die Interessen der Täter grundsätzlich zurücktreten müssen, wenn anderenfalls der Schutz potenzieller Opfer in unvertretbarer Weise geschmälert würde. Um die vorhandenen Defizite des geltenden Rechts zu beseitigen, sieht der Entwurf ein umfassendes Maßnahmenbündel vor:
- Nachträgliche Sicherungsverwahrung. Durch Änderungen des Strafgesetzbuches (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) soll die Möglichkeit geschaffen werden, gegen hochgefährliche Straftäter die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung auch nachträglich, d.h. in der Zeit zwischen der Rechtskraft des Urteils und der vollständigen Verbüßung der verhängten Freiheitsstrafe anordnen zu können.
- Die Grundfälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176 Abs. 1 und 2 StGB) werden wieder als Verbrechen gekennzeichnet; durch die Strafschärfung wird zugleich erreicht, dass für diese Formen des Kindesmissbrauchs bereits die Verabredung und der Anstiftungsversuch unter Strafe gestellt sind (§ 30 StGB).
- § 176 StGB wird ferner um einen neuen Tatbestand ergänzt, um bereits im Vorfeld Kontakten entgegenzutreten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern ermöglichen sollen.
- Des Weiteren soll die Überwachung des Fernmeldeverkehrs auch für Taten des Kindesmissbrauchs und der Verbreitung von Kinderpornographie ermöglicht werden.
- Schließlich schafft der Entwurf die Voraussetzungen für eine konsequentere Nutzung der DNA-Analyse in Strafverfahren. Er beseitigt insbesondere überhöhte Anforderungen des geltenden Rechts an die Zulässigkeit des Eingriffs, indem für die Anlassstraftat auf das Erfordernis einer Straftat von erheblicher Bedeutung verzichtet wird. Der Entwurf sieht vor, dass künftig aus Anlass jedweder Straftat die richterliche Anordnung der DNA-Analyse möglich und ausreichend ist, sofern im jeweiligen Einzelfall Grund zu der Annahme besteht, dass gegen den Beschuldigten künftig Strafverfahren wegen Sexualverbrechen oder anderer schwerer Straftaten zu führen sein werden.
II. Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung von Straftaten der Organisierten Kriminalität und des Terrorismus
Seit 1993 bewegt sich die Zahl anhängiger Ermittlungsverfahren im Bereich der Organisierten Kriminalität konstant bei ca. 800; der durch die Organisierte Kriminalität verursachte Schaden liegt Schätzungen zufolge in Milliardenhöhe. Zugleich ist schon die besorgniserregende Zunahme extremistischer Straftaten - allein im Jahre 2000 sind insoweit nahezu 20.000 Fälle, darunter 1.941 Gewalttaten registriert worden - Beleg dafür, dass auch im Bereich des Terrorismus kein Anlass besteht, in den bisherigen Anstrengungen nachzulassen. Dieser Befund wird bestärkt durch die jüngst bekannt gewordenen Anhaltspunkte dafür, dass sich die terroristische Vereinigung der Roten Armee Fraktion (RAF) neu formiert haben könnte.
Die Bundesregierung hat bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und des Terrorismus die Hände in den Schoß gelegt. Die inzwischen ausgelaufene Kronzeugenregelung hat sie nicht verlängert, die optimierungsbedürftigen Vorschriften zur Gewinnabschöpfung nicht überarbeitet. Auch die im Kampf gegen das organisierte Verbrechen gebotenen Ergänzungen der gesetzlichen Regelungen zur Telefonüberwachung blieben bislang unerledigt. Desinteresse oder aber rot/grüne Ideologie lassen das Herzstück der Kriminalitätsbekämpfung in grob fahrlässiger Weise brachliegen, während die Bundesregierung zugleich eine Aufweichung des strafrechtlichen Sanktionensystems und eine folgenschwere Aufblähung des Strafverfahrens in Erwägung zieht.
Der Entwurf enthält ein Paket von Maßnahmen, mit denen das straf- und strafverfahrensrechtliche Instrumentarium zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und des Terrorismus verbessert werden soll. Im einzelnen:
* Die Vorschriften zur Gewinnabschöpfung werden optimiert. * Für Straftaten, die dem Kernbereich der Organisierten Kriminalität und des Terrorismus zuzurechnen sind, soll wieder eine Kronzeugenregelung gelten; strafprozessuale Bestimmungen, wonach das Verfahren zu Lasten des Kronzeugen wieder aufgenommen werden kann, schieben dem Missbrauch der Neuregelung einen Riegel vor. * Der Straftatenkatalog bezüglich der Überwachung der Telekommunikation sowie das Telekommunikationsgesetz werden in der gebotenen Weise ergänzt. * Die Möglichkeit zur Erstellung von Bewegungsbildern wird vereinfacht. * Die Regelungen für den Einsatz Verdeckter Ermittler werden, insbesondere hinsichtlich sog. milieu-bedingter Straftaten, präzisiert.
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