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Eichhorn: Verfassungsgericht darf den besonderen Schutz von Ehe und Familie nicht aufgeben

Berlin (ots)

Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts,
das von Bundestag und Bundesrat gegen die Stimmen der Union
beschlossene Lebenspartnerschaftsgesetz nicht zu stoppen, erklärt die
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend
der Unionsfraktion Maria Eichhorn MdB:
Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts ist zu
respektieren. Nun müssen wir auf die Hauptsacheentscheidung hoffen,
in der geklärt werden wird, ob das Gesetz verfassungsgemäß ist.
Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz erlaubt keine zweitrangige Behandlung
von Ehen und Familien. Die Einführung eines Rechtsinstituts für
gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften widerspricht Ehe und
Familie, die Grundpfeiler unserer Gesellschaft sind. Die vorläufige
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darf kein Präjudiz sein.
Die Ehe ist mehr als eine bloße Lebensgemeinschaft. Sie ist die
Form, in welcher Familie als wichtigste Verantwortungsgemeinschaft
gelebt werden kann. Familie ist überall dort, wo
verantwortungsbewusstes Handeln der Partner füreinander und der
Partner gegenüber ihren Kindern ehebezogen praktiziert wird. Dafür
ist die auf Dauer angelegte Ehe zwischen zwei Menschen verschiedenen
Geschlechts die beste Grundlage. Partnerschaftliches Denken und
Handeln zweier Menschen, die aufgrund ihrer verschiedenen Biologie
Kinder zeugen können, müssen unter dem besonderen Schutz des Staates
stehen. Jetzt droht sich der Staat von ihnen zu entfernen. Der
familienfeindliche Kurs der Bundesregierung kann vorerst fortgesetzt
werden.
Der Stopp des Gesetzes wäre dringend geboten gewesen. Tritt das
Gesetz nunmehr am 01. August in Kraft, sind durch die Gleichstellung
der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften schwerwiegende
Benachteiligungen für Ehen und Familien zu befürchten. Wenigstens 3
der 8 Richter des Senats haben dies erkannt. Die grundlegende
Richtungsentscheidung des rot/grünen Gesetzgebers gegen den
besonderen Schutz von Ehe und Familie widerspricht dem Grundgesetz in
Artikel 6 Absatz 1. Für den Erhalt unserer Gesellschaft sind Ehen und
Familien notwendig, nicht aber gleichgeschlechtliche
Lebenspartnerschaften. Wir, die CDU/CSU, sehen uns in dem Auftrag
bestärkt, uns nachhaltig für die Unterstützung und Förderung von Ehen
und Familien in Deutschland durch unsere Familienoffensive
einzusetzen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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