CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Eichhorn: Verfassungsgericht darf den
besonderen Schutz von Ehe und Familie nicht aufgeben
Berlin (ots)
Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das von Bundestag und Bundesrat gegen die Stimmen der Union beschlossene Lebenspartnerschaftsgesetz nicht zu stoppen, erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der Unionsfraktion Maria Eichhorn MdB:
Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts ist zu respektieren. Nun müssen wir auf die Hauptsacheentscheidung hoffen, in der geklärt werden wird, ob das Gesetz verfassungsgemäß ist. Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz erlaubt keine zweitrangige Behandlung von Ehen und Familien. Die Einführung eines Rechtsinstituts für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften widerspricht Ehe und Familie, die Grundpfeiler unserer Gesellschaft sind. Die vorläufige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darf kein Präjudiz sein.
Die Ehe ist mehr als eine bloße Lebensgemeinschaft. Sie ist die Form, in welcher Familie als wichtigste Verantwortungsgemeinschaft gelebt werden kann. Familie ist überall dort, wo verantwortungsbewusstes Handeln der Partner füreinander und der Partner gegenüber ihren Kindern ehebezogen praktiziert wird. Dafür ist die auf Dauer angelegte Ehe zwischen zwei Menschen verschiedenen Geschlechts die beste Grundlage. Partnerschaftliches Denken und Handeln zweier Menschen, die aufgrund ihrer verschiedenen Biologie Kinder zeugen können, müssen unter dem besonderen Schutz des Staates stehen. Jetzt droht sich der Staat von ihnen zu entfernen. Der familienfeindliche Kurs der Bundesregierung kann vorerst fortgesetzt werden.
Der Stopp des Gesetzes wäre dringend geboten gewesen. Tritt das Gesetz nunmehr am 01. August in Kraft, sind durch die Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften schwerwiegende Benachteiligungen für Ehen und Familien zu befürchten. Wenigstens 3 der 8 Richter des Senats haben dies erkannt. Die grundlegende Richtungsentscheidung des rot/grünen Gesetzgebers gegen den besonderen Schutz von Ehe und Familie widerspricht dem Grundgesetz in Artikel 6 Absatz 1. Für den Erhalt unserer Gesellschaft sind Ehen und Familien notwendig, nicht aber gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften. Wir, die CDU/CSU, sehen uns in dem Auftrag bestärkt, uns nachhaltig für die Unterstützung und Förderung von Ehen und Familien in Deutschland durch unsere Familienoffensive einzusetzen.
Rückfragen bitte an:
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell