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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Weiß/Schemken: Mitarbeiter zu Mitunternehmern machen

Berlin (ots)

Zu einem Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur
Vermögensbildung und Mitarbeiterbeteiligung erklären der Vorsitzende
der Arbeitnehmergruppe der Fraktion, Gerald Weiß MdB, und sein
Stellvertreter, Heinz Schemken MdB:
Auf Initiative der Arbeitnehmergruppe hat die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Anfang dieses Monats einen Antrag mit dem
Titel "Kapitalteilhabe stärken - Vermögensbildungsförderung
altersvorsorgegerecht ausbauen" beschlossen und inzwischen auch
eingebracht.
Unser Ziel: Aus Mitarbeitern müssen Mitunternehmer werden,
Arbeitnehmer müssen stärker am Kapital und Ertrag der Wirtschaft
beteiligt werden. Und das aus einer Reihe von Gründen:
  • Die Kapitaleinkommen steigen deutlich schneller als die Arbeitseinkommen. Deshalb müssen die Arbeitnehmer an den Kapitaleinkommen teilhaben - nicht zuletzt im Alter.
  • Tarifvereinbarungen über Kapitalbeteiligungen - "Sparlohn" - haben einen entlastenden Effekt auf die Arbeitskosten, verbessern also die Rahmenbedingungen für mehr Beschäftigung.
  • Wo Mitarbeiter an den Unternehmen beteiligt sind, ist die Motivation größer. Folge: Die Produktivität steigt. Dies ist erst jüngst durch eine Studie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung belegt worden.
Daher wollen wir die Rahmenbedingungen für die Vermögensbildung
weiter verbessern. Langfristigkeit soll dabei besonders belohnt
werden, weil jede Förderung der Bildung von Vermögen und Eigentum die
Altersvorsorge im Blick haben muss.
Unser Antrag enthält folgende konkrete Forderungen:
   1. Wir wollen die Einkommensgrenzen für die
Arbeitnehmer-Sparzulage von 35.000 / 70.000 Mark (zu versteuerndes
Einkommen) auf 50.000 / 100.000 Mark anheben; dadurch würde der Kreis
der Anspruchsberechtigten um etwa 40 Prozent steigen.
2. Den erhöhten Fördersatz für Produktivkapitalbeteiligungen für
ostdeutsche Arbeitnehmer von 25 Prozent wollen wir wegen des
erheblichen Nachholbedarfs in den neuen Ländern auch für die Zeit
nach 2004 festschreiben.
3. Für langfristige Produktivkapitalbeteiligungen (mindestens 15
Jahre oder mindestens bis zum 60. Lebensjahr) soll bundeseinheitlich
ein erhöhter Satz von 30 Prozent gelten. Bei einem förderfähigen
Betrag von 800 Mark könnte man also allein dafür 240 Mark
Arbeitnehmer-Sparzulage bekommen.
4. Schließlich wollen wir den Freibetrag von 300 Mark nach § 19a
Einkommenssteuergesetz für vom Arbeitgeber gewährte
Mitarbeiterbeteiligungen auf 500 Mark anheben und einen zusätzlichen
Freibetrag von noch einmal 500 Mark für langfristige
Mitarbeiterbeteiligungen einräumen. Mittelfristig soll diese
Freibetragsregelung durch eine direkte Zulage ersetzt werden; das
entspricht auch unserem Konzept für ein einfacheres Steuerrecht und
beseitigt die Ungerechtigkeit, dass man umso mehr vom Freibetrag
profitiert, je höher der eigene Grenzsteuersatz liegt.
In Sonntagsreden haben sich Politiker der rot-grünen Koalition
stets zur Mitarbeiterbeteiligung bekannt. Vor diesem Hintergrund
hoffen wir auf einen breite Zustimmung für unseren Antrag im
Parlament.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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