CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Weiß/Schemken: Mitarbeiter zu
Mitunternehmern machen
Berlin (ots)
Zu einem Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Vermögensbildung und Mitarbeiterbeteiligung erklären der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der Fraktion, Gerald Weiß MdB, und sein Stellvertreter, Heinz Schemken MdB:
Auf Initiative der Arbeitnehmergruppe hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Anfang dieses Monats einen Antrag mit dem Titel "Kapitalteilhabe stärken - Vermögensbildungsförderung altersvorsorgegerecht ausbauen" beschlossen und inzwischen auch eingebracht.
Unser Ziel: Aus Mitarbeitern müssen Mitunternehmer werden, Arbeitnehmer müssen stärker am Kapital und Ertrag der Wirtschaft beteiligt werden. Und das aus einer Reihe von Gründen:
- Die Kapitaleinkommen steigen deutlich schneller als die Arbeitseinkommen. Deshalb müssen die Arbeitnehmer an den Kapitaleinkommen teilhaben - nicht zuletzt im Alter.
- Tarifvereinbarungen über Kapitalbeteiligungen - "Sparlohn" - haben einen entlastenden Effekt auf die Arbeitskosten, verbessern also die Rahmenbedingungen für mehr Beschäftigung.
- Wo Mitarbeiter an den Unternehmen beteiligt sind, ist die Motivation größer. Folge: Die Produktivität steigt. Dies ist erst jüngst durch eine Studie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung belegt worden.
Daher wollen wir die Rahmenbedingungen für die Vermögensbildung weiter verbessern. Langfristigkeit soll dabei besonders belohnt werden, weil jede Förderung der Bildung von Vermögen und Eigentum die Altersvorsorge im Blick haben muss.
Unser Antrag enthält folgende konkrete Forderungen: 1. Wir wollen die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage von 35.000 / 70.000 Mark (zu versteuerndes Einkommen) auf 50.000 / 100.000 Mark anheben; dadurch würde der Kreis der Anspruchsberechtigten um etwa 40 Prozent steigen.
2. Den erhöhten Fördersatz für Produktivkapitalbeteiligungen für ostdeutsche Arbeitnehmer von 25 Prozent wollen wir wegen des erheblichen Nachholbedarfs in den neuen Ländern auch für die Zeit nach 2004 festschreiben.
3. Für langfristige Produktivkapitalbeteiligungen (mindestens 15 Jahre oder mindestens bis zum 60. Lebensjahr) soll bundeseinheitlich ein erhöhter Satz von 30 Prozent gelten. Bei einem förderfähigen Betrag von 800 Mark könnte man also allein dafür 240 Mark Arbeitnehmer-Sparzulage bekommen.
4. Schließlich wollen wir den Freibetrag von 300 Mark nach § 19a Einkommenssteuergesetz für vom Arbeitgeber gewährte Mitarbeiterbeteiligungen auf 500 Mark anheben und einen zusätzlichen Freibetrag von noch einmal 500 Mark für langfristige Mitarbeiterbeteiligungen einräumen. Mittelfristig soll diese Freibetragsregelung durch eine direkte Zulage ersetzt werden; das entspricht auch unserem Konzept für ein einfacheres Steuerrecht und beseitigt die Ungerechtigkeit, dass man umso mehr vom Freibetrag profitiert, je höher der eigene Grenzsteuersatz liegt.
In Sonntagsreden haben sich Politiker der rot-grünen Koalition stets zur Mitarbeiterbeteiligung bekannt. Vor diesem Hintergrund hoffen wir auf einen breite Zustimmung für unseren Antrag im Parlament.
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