CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Götz: Landesbanken- und
Sparkassenkompromiss akzeptabel
Berlin (ots)
Zur Einigung im Streit um die Garantieleistungen der öffentlichen Hand für Landesbanken und Sparkassen (Anstaltslast und Gewährträgerhaftung) zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Peter Götz MdB:
Wir wollen und brauchen einen freien Wettbewerb auf dem europäische Markt. Auch deshalb haben wir die europäischen Verträge abgeschlossen.
Bei der Abschaffung der staatlichen Garantien für die deutschen öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute hat sich die EU-Wettbewerbskommission eng an der europäischen Rechtslage orientiert. Weitergehende Bewahrung unseres traditionellen Systems öffentlich-rechtlicher Banken hätte wohl eine Klage und die Eröffnung eines offiziellen Beihilfeverfahrens zur Folge gehabt. Die nun vorliegende Entscheidung bietet Rechtssicherheit, eine wichtige Voraussetzung für die Arbeit von Landesbanken und Sparkassen.
Die Übergangsfristen für die Abschaffung von Anstaltslast (vier Jahre) und Gewährträgerhaftung (bei Verpflichtungen, die vor dem 18. Juli 2005 ausgegeben werden, bis 2015) sind kürzer, als uns aus kommunalpolitischer Sicht lieb ist. Die Länder müssen die Landesbanken- und Sparkassengesetze bis Ende nächsten Jahres mit dem EU-Recht in Einklang bringen. Ich fordere den europäischen Bankenverband auf, diesen Kompromiss zu akzeptieren.
Bei dem bevorstehenden tiefgreifenden Wandel unseres Bankensystems müssen wir die wettbewerbspolitische Ziele im Gesamtzusammenhang verwirklichen.
Es muss sicher gestellt sein, dass qualifizierte Finanzdienstleistungen überall und für jedermann angeboten werden, auch auf dem flachen Land, auch für einkommensschwache Mitbürger, auch für kleine und mittlere Unternehmer.
Wir wollen wegen der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung auf lokaler Ebene weiterhin kommunalen Einfluss auf die Sparkassen behalten. Dazu geben uns die europäischen Verträge das Recht.
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