CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lohmann/Faust: Neues Vergütungssystem
für die Krankenhäuser darf die Versorgung der Patienten nicht
gefährden
Berlin (ots)
Aus Anlass des von Staatssekretär Klaus Theo Schröder am Dienstagabend vorgestellten Referentenentwurfs zur Einführung des DRG-Vergütungssystems der Krankenhäuser erklären der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Lohmann MdB, und der für Krankenhausfragen zuständige Berichterstatter, Dr. Hans-Georg Faust MdB:
Die Einführung des DRG-Vergütungssystems für Krankenhäuser bedeutet eine im Vergleich zum derzeit geltenden Vergütungssystem der Krankenhäuser gravierende Veränderung. Diese Anpassung an ein neues Vergütungssystem ist nur dann erfolgreich zu bewältigen, wenn die hiervon betroffenen und hiermit befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser Gelegenheit haben, sich seriös und im Rahmen einer ausreichenden Zeitspanne auf dieses neue System vorzubereiten. Daher begrüßen wir es, dass die rot-grüne Bundesregierung die Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der Krankenhäuser aufgegriffen hat, und nun die Einführung des neuen Vergütungssystems nicht mehr verpflichtend zum 1. Januar 2003 vorsieht.
Zu unserem Bedauern sieht auch dieser Referentenentwurf weiterhin eine Deckelung der Krankenhausbudgets vor. Die Möglichkeit der Absenkung des durchschnittlichen Basisfallwertes für Leistungen hat zwangsläufig zu Folge, dass bei steigender Leistungszahl und konstanter Geldmenge für die Vergütung dieser Leistungen der Punktwert sinkt. Die mit einem "floatenden Punktwert" zusammenhängenden negativen Begleiterscheinungen sind hinlänglich aus dem Bereich der ambulanten Versorgung bekannt.
In diesem Zusammenhang sind die Sorgen der Ärzteschaft nicht von der Hand zu weisen, aufgrund der pauschalierten Vergütungen werde die Verweildauer in den Krankenhäusern erheblich reduziert, und die Patienten müssten verfrüht, also "blutig" entlassen und dann ambulant weiter versorgt werden. Diese Besorgnis lässt sogar den Rückschluss zu, dass die niedergelassenen Ärzte, weil ihre Honorare weiterhin budgetiert sind, diese Patienten alsbald wieder ins Krankenhaus einweisen. Dies belegen statistische Zahlen aus Österreich. Diese Entwicklung würde eine Spirale in Gang setzen, bei der letztlich die qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der Patienten auf der Strecke bliebe.
Im Interesse der Patienten und Versicherten fordern wir daher die rot-grüne Bundesregierung auf, die Budgetierung im stationären Sektor und im ambulanten Bereich zu beenden.
Mit dem neuen Vergütungssystem sind tiefgreifende Veränderungen verbunden. In keinem anderen Land der Welt werden alle Krankenhausleistungen über sog. Fallpauschalen abgerechnet. Erfahrungen aus Staaten wie Australien, die ein DRG-System in Teilbereichen bereits anwenden, belegen die Notwendigkeit einer ausreichenden zeitlichen Einführungsphase. Hinzu kommt, dass die Erfolgsaussichten für eine positive Einführung des neuen Vergütungssystems in den Krankenhäusern mit der Qualität der erbrachten notwendigen Vorleistungen durch die Selbstverwaltung steigen wird:
Je präziser, durchdachter und sorgfältiger die von der Selbstverwaltung zu lösenden Vorbereitungsarbeiten vorgelegt werden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Einführung des neuen DRG-Vergütungssystems in Krankenhäusern auch erfolgreich verlaufen wird.
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