CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Börnsen/Grill: Off-shore-Windenergie -
Eine Option für die Zukunft?
Berlin (ots)
Zu der von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion jetzt eingebrachten ersten parlamentarischen Initiative zur Thematik Off-shore-Windenergie erklären deren Initiatoren, der Vorsitzende des Küstenkreises der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen MdB und der Berichterstatter für Energiepolitik der Bundestagsfraktion, Kurt-Dieter Grill MdB:
Die Bundesregierung hat sich darauf festgelegt, in der Energiepolitik zwei gegensätzliche Ziele zu verfolgen: Verringerung des CO2-Ausstoßes bei gleichzeitigem Ausstieg aus der Kernkraft. Vor diesem Hintergrund, der Ökosteuerdiskussion sowie der zunehmenden Verknappung fossiler Energieträger, muss sich die Bundesregierung zu den Alternativen von fossilen und nuklearen Energiequellen positionieren. Um hier Klarheit und Planungssicherheit zu erhalten, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rahmen einer Großen Anfrage (BT-Drs. 14/6605) der Bundesregierung 65 konkrete Fragen zur Beantwortung vorgelegt.
Derzeit nimmt Deutschland, bedingt durch wegweisende Entscheidungen Mitte der 90er Jahre, weltweit eine Spitzenstellung sowohl in der Menge der erzeugten Windenergie als auch in der technologischen Entwicklung von Windkraftanlagen ein. Bisher nur in Ansätzen genutzt wird das Potenzial von im Meer installierten sogenannten Off-shore-Anlagen. Fachleute erwarten eine 40 % höhere Stromausbeute als auf dem Lande.
In Dänemark gibt es konkrete Pläne, in 30 Jahren die Hälfte des dänischen Energiebedarfs aus Windenergie zu decken, davon 4.000 MW aus Off-shore-Anlagen. Hierzu wurden bestimmte Seegebiete für den Bau solcher Anlagen ausgewiesen. In Deutschland sind konkrete Programme bisher nicht aufgelegt worden. Beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) lagen jedoch im Mai 2001 13 Anträge zum Bau von Off-shore-Windkraftanlagen vor, bei den Landesregierungen der Küstenländer rund 30 weitere.
Es gibt ein Kompetenzwirrwarr verschiedener Behörden für die unterschiedlichen Seegebiete. So ist im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone der Bund, innerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone sind dagegen die Länder zuständig. Antragsteller und Behörden stehen vor Neuland, denn es gibt keine eindeutigen gesetzlichen Regelungen.
Es ist an der Zeit festzustellen, wieviel des theoretischen Off-shore-Windenergiepotenzials tatsächlich wirtschaftlich sinnvoll nutzbar ist, ohne Umwelt, Schifffahrt, Fischerei und Tourismus zu beeinträchtigen sowie Wirtschaft und Verbraucher durch unverhältnismäßige Kostensteigerungen zu belasten. Entsprechende Gebiete müssten ausgewiesen und nach festgelegten Kriterien an Investoren vergeben werden. Es gilt ungenutzte Chancen und Risiken für den Gesetzgeber aufzuzeigen, abzuwägen und eine fundierte Grundlage für eine Entscheidung zu erhalten. Diesem Ziel dient die parlamentarische Initiative der Union.
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