CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Ein Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion teilt mit
Berlin (ots)
Die SPD ist mit ihrem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen den Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungsausschuß, Andreas Schmidt, vor dem Oberlandesgericht Köln gescheitert. Die SPD wollte ihm Äußerungen über schwarze Konten im Zusammenhang mit der SPD und ihren Unternehmensbeteiligungen verbieten lassen. Schmidt hatte den Sozialdemokraten eine Verschleierung ihrer Vermögensverhältnisse vorgeworfen. Das Oberlandesgericht Köln hat nun in zweiter Instanz eine gegenteilige Entscheidung des Landgerichts Bonn aufgehoben und die Äußerungen Schmidts für zulässig erklärt.
Andreas Schmidt kommentierte dieses Urteil wie folgt:
"Damit zeigt sich einmal mehr, daß sich die SPD auf Dauer nicht dem Transparenzgebot des Grundgesetzes entziehen und weiter gegen das Parteiengesetz verstoßen kann. Insbesondere ihre Beteiligung an vielen Zeitungsverlagen hat die SPD zu einer regelrechten Medienkrake gemacht, bei der nur schwer zu erkennen ist, auf welche Blätter sie Zugriff hat. Dadurch wird ihr die Möglichkeit zum Einfluß auf die Presse eröffnet, die ihrerseits eigentlich die Politik kontrollieren sollte. Darin liegt ein Verstoß gegen das demokratische Prinzip im Grundgesetz."
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