CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Ronsöhr/Bleser: Naturschutz nicht gegen,
sondern mit der Landwirtschaft
Berlin (ots)
Zur Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes, erklären der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr MdB und der zuständige Berichterstatter, Peter Bleser MdB:
Ziel des Gesetzes
Die Erhaltung der Natur als Lebensgrundlage des Menschen ist in der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes nicht mehr genannt.
Damit wird die Landbewirtschaftung für die Nahrungsmittelerzeugung und Rohstoffgewinnung nicht mehr mit den Naturschutzgesichtspunkten abgewogen.
10 Prozent unter Naturschutz
Die Vorgabe der rot-grünen Koalition, 10 Prozent der jeweiligen Fläche eines Bundeslandes unter Naturschutz zu stellen, ist "fachlicher Unsinn". Diese an den Besonderheiten verschiedener Landschaften vorbeigehende Vorgabe könnte in einzelnen Regionen sowohl zu einer zu weiten, aber auch zu einer zu geringen Ausweisung von Naturschutzgebieten führen.
Die "unter Schutz" gestellten Flächen sind, wenn überhaupt, nur noch mit großen Wertabschlägen zu veräußern. Eine Unterschutzstellung ist somit zumindest als Teilenteignung anzusehen. Deshalb muss neben der Entschädigung für höhere Kosten der Bewirtschaftung und geringerer Erträge auch der Vermögensverlust ausgeglichen werden.
Vertragsnaturschutz
Besser als diese formalistische Vorgehensweise wäre, in Verträgen mit den Grundbesitzern -zumeist Landwirte- die von der Gesellschaft gewünschte besondere Wirtschaftsform gegen Entschädigung und ohne Unterschutzstellung zu vereinbaren. Priorität sollte daher der Vertragsnaturschutz haben.
Gute fachliche Praxis
Grundlage für die Berechnung von Ausgleichszahlungen sollten auch in Zukunft die in den Fachgesetzen wie beispielsweise im Düngegesetz oder im Pflanzenschutzgesetz festgelegten Mindestanforderungen der Landbewirtschaftung bleiben.
Eine Definition der "guten fachlichen Praxis" im Naturschutzgesetz kommt letztlich einer Oberaufsicht der Landwirtschaft durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und damit durch Herrn Trittin gleich.
Eingriffe
Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass Eingriffe in die Landschaft wie zum Beispiel durch die Errichtung von Wohn- oder Gewerbegebieten und die Anlage von Verkehrswegen naturverträglich sein sollten und "ausgeglichen" werden. Ausgleichsflächen
In der Praxis führt dies zu einem weiteren, zum Teil erheblichen Flächenverbrauch bis zum zehnfachen der ursprünglich beanspruchten Fläche.
Ein weiterer Verbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen sollte in Zukunft zumindest eingeschränkt werden. Ausgleichsmaßnahmen durch stupides Aufforsten selbst in Regionen mit einem Waldanteil von 50 Prozent sind zu ersetzen durch kreative Maßnahmen am Projekt oder in dessen Umfeld, zum Beispiel durch naturgerechte Umgestaltung von Gewässern oder Bepflanzungen innerhalb und außerhalb von Siedlungsflächen. Sie sollten vorrangig auf Flächen der öffentlichen Hand erfolgen.
Besondere Bedeutung könnte auch hier der Vertragsnaturschutz erlangen. Oft reicht schon der Kapitaldienst für die zum Ankauf und zur Umgestaltung von Ausgleichsflächen notwendigen Mittel aus, um mit Landwirten über Generationen hinweg die Anlage und Pflege einer gewünschten Landschaftsgestaltung vorzunehmen.
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