CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Fischer: "Die Zeit verrinnt, wir seh'n
betroffen, der Vorhang fällt und alle Fragen offen!"
Berlin (ots)
Zum heute von der Bundesregierung verabschiedeten Gesetzentwurf zur Autobahnmaut für schwere Nutzfahrzeuge erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer MdB:
Das Bundeskabinett hat mit seiner heutigen Entscheidung die von uns schon lange geforderte elektronisch erhobene, streckenbezogene Lkw-Straßenbenutzungsgebühr auf, aber nicht über die Bühne gebracht. Dazu bleibt der Gesetzentwurf von Minister Bodewig zu viele Antworten schuldig.
* Ohne klare Aussagen über die Zweckbindung des Gebührenaufkommens für unsere Straßeninfrastruktur ist der Gesetzentwurf völlig unzureichend. Die Erlöse aus der heutigen Lkw-Vignette i.H.v. 800 Mio. DM p.a. werden bei der von Bodewig angekündigten Maut-Höhe zwischen 27 und 37 Pf./km auf wenigstens 5 Mrd. DM p.a. versechsfacht, aber nur 750 Mio. DM dieser gewaltigen Summe fließen über das sogenannte "Anti-Stau-Programm" zurück in den Bundesautobahnbau. Dadurch wird insbesondere deutlich, dass die Maut überwiegend als "Wegesteuer für den Bundeshaushalt" ausgestaltet ist.
Jeder Verkehrsträger hat seine Wegekosten selbst zu tragen. Die 100%ige Kostendeckung durch die Nutzer ist in Ordnung. Quersubventionierungen zu anderen Infrastrukturbereichen lehnt die Union aber strikt ab, weshalb das aufwandsbezogene Gebührenaufkommen der Lkw-Maut ab 2003 auch komplett im System Straße verbleiben muss.
- Über die Höhe der Gebühr pro Kilometer kann z. Z. noch keine Aussage gemacht werden, da sich nach eigener Aussage der Bundesregierung nach EU-Recht die Höhe der Maut an den Wegekosten orientieren muss. Dazu verlange ich die umgehende Vorlage des entsprechenden Gutachtens und eines Zahlenwerkes.
- Ein besonderer Vertrauensbruch ist auch darin zu sehen, dass durch den Chef des Bundeskanzleramts, Dr. Steinmeier, vor knapp einem Jahr im Zuge der Gespräche um die existenzgefährdende Erhöhung der Mineralölsteuer versprochen wurde, mit Einführung der Lkw-Maut zugleich einen wettbewerbsförderlichen Ausgleich für das deutsche Transportgewerbe zu schaffen. Nichts dazu ist im vorgelegten Gesetzentwurf geregelt oder in anderer Weise zeitgleich vorgetragen worden. Anstatt die Wettbewerbsunterschiede zu anderen europäischen Unternehmen weitestgehend auszugleichen, wird unser Straßengüterverkehr in exorbitanter Art und Weise abkassiert. Die Union wird sich nicht an einem solchen Vernichtungsprogramm für Unternehmen und Arbeitsplätze beteiligen!
- Verkehr wird in Wahrheit nicht auf die Schiene verlagert, sondern auf Fahrzeuge aus anderen EU-Mitgliedstaaten und dem osteuropäischen Raum, die zur Aufgabe gezwungene deutsche Lkw sofort ersetzen!
- Bei einer regelmäßigen sicherheitsgefährdenden Umfahrung von Autobahnen lehnen wir die Bemautung solcher Ausweichstrecken nicht grundsätzlich ab. Allerdings darf das nur in eng begrenzten Einzelfällen mit besonderem Ausnahmecharakter und im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens durch Bundestag und Bundesrat entschieden werden können. Den Bundestag durch eine Verordnungsermächtigung auszuschalten, ist für uns völlig ausgeschlossen!
- Umgekehrt bedarf es unter Einbeziehung internationaler Erfahrungen der eingehenden Erörterung, ob Stadtautobahnen von der Mautpflichtigkeit auszunehmen sind. Gerade in den großen Ballungsräumen unseres Landes ließen sich dadurch schädliche Verlagerungsverkehre auf das nachgeordnete Straßensystem vermeiden.
- Das Maut-Gesetz sieht - wie auch schon das alte Vignetten-Gesetz - eine Reihe von Freistellungen vor, so z.B. für Fahrzeuge des Bundes, der Streitkräfte, der Polizei und für Einsatzfahrzeuge zur Bekämpfung von Unglücken, etc. Im bisherigen Vignetten-Gesetz sind aus guten Gründen auch die Geschäfte und Wohnwagen der Schausteller von der Gebührenpflicht befreit gewesen, da sie keinen Gütertransport betreiben, sondern als "wandernde Betriebe und Wohnungen" zu klassifizieren sind. Es wäre eine große Ungerechtigkeit, den Schaustellern diese Befreiung jetzt zu entziehen, zumal die DB AG die Möglichkeit des Schienentransports für die Schausteller dramatisch eingeschränkt hat.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird im Gesetzgebungsverfahren für diese Positionen nachhaltig eintreten und auch in den Gesprächen mit den Bundesländern die besondere Verantwortung des Bundesrates in diesem Gesetzgebungsverfahren unterstreichen.
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