CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Eichhorn: Keine begrenzte Zulassung der
Präimplantationsdiagnostik
Berlin (ots)
Zu der am Dienstag von der FDP in einem Entschließungsantrag geforderten begrenzten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik für werdende Eltern mit schweren Erbkrankheiten erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Die Präimplantationsdiagnostik ist grundsätzlich abzulehnen. Embryonen dürfen nicht unter genetischen Gesichtspunkten einer Bewertung unterzogen und gegebenenfalls ausgesondert werden. Damit wird eine Selektion nach Behinderung und Krankheiten zugelassen und zwischen "lebenswertem" und "nicht lebenswertem" Leben unterschieden.
Das Argument der FDP, dass dieses Verfahren nur auf eng zu begrenzende Fälle, z.B. bei schweren Erbschäden, zu beschränken sei, widerspricht jeder Lebenserfahrung. Es besteht die Gefahr, dass nach der Zulassung der PID auch das Tor für eine generelle Selektion geöffnet wird. Damit kann entsprechend dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand, z.B. das Geschlecht, die Größe oder die Haarfarbe ausgewählt werden. Bereits bei der Pränataldiagnostik zeigen die Erfahrungen, dass diese sich entgegen der ursprünglichen Aussage der Fachleute zu einem Screeningverfahren entwickelt hat, das heute beinahe regelmäßig Anwendung findet. Eine ähnliche Entwicklung ist auch bei der PID zu befürchten.
Auch der Hinweis auf die Straffreiheit von Schwangerschaftsabbrüchen im Rahmen der "medizinischen Indikation" kann kein Argument für die Zulassung der PID sein. In der Konfliktsituation einer Schwangerschaft kann eine Kollision zwischen der Schwangeren gegenüber dem werdenden Leben entstehen. Es steht somit Leben gegen Leben. Im Gegensatz dazu geht es bei der PID nicht um einen Konflikt der Schwangeren, da erst die diagnostische Methode die Problematik erzeugt. Ebenso wird durch die Praxis das Argument widerlegt, dass durch die PID eine Abtreibung nach Pränataldiagnostik verhindert werden könne, da nach der PID zur Kontrolle auch eine PND nachgeschoben wird und dann auch eine Abtreibung erfolgen kann.
Die Menschenwürde steht nach Artikel 1 des Grundgesetzes nicht zur Disposition. Je weiter die Forschung voranschreitet, desto schwieriger wird die Definition von Grenzen. Deshalb ist es notwendig, sich nicht nur an wissenschaftlichen Erkenntnissen und Interessen zu orientieren, sondern klare ethische Grenzen zu setzen.
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