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Lammert: Ministererlaubnis bei Liberty Media-Deal nicht im Interesse der deutschen Rundfunklandschaft - diskrimierungsfreier Zugang ins Kabelnetz auch für Private

Berlin (ots)

"Eine Aushebelung möglicher Einwände des
Bundeskartellamts zum Liberty Media Deal durch eine Erlaubnis des
Bundeswirtschaftsministers ist nicht im Interesse der deutschen
Rundfunklandschaft", erklärt der kultur- und medienpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Lammert.
Eine solche Ministererlaubnis wäre erforderlich, falls das
Bundeskartellamt die Übernahme der Kabelnetze in 13 Bundesländern
durch Liberty Media ablehnen würde. Das Bundeskartellamt prüft
derzeit den Vertrag zwischen Telekom und Liberty, weil der
amerikanische Investor auch an Programmanbietern beteiligt ist (u. a.
AOL Time Warner, News Corporation, Discovery Channel), die er in die
von ihm gekauften Breitbandkabelnetze einspeisen möchte. "Eine
Ministererlaubnis würde das ursprüngliche Ziel, mehr Wettbewerb zu
erreichen, auf den Kopf stellen, wenn Kabelbetrieb und
Programmangebot in einer Hand sind", so Lammert weiter. Schon gar
nicht könne eine entsprechende Zusage des Bundeskanzlers, um die sich
Liberty-Präsident John Malone derzeit bemüht, vor Abschluss der
notwendigen Prüfung des Vorgangs durch das Kartellamt in Betracht
kommen.
Durch eine Anordnung der Europäischen Union war die Deutsche
Telekom 1999 gezwungen, sich von ihrem Breitbandkabelnetz zu trennen.
Begründung: Es sei nicht im Sinne eines funktionierenden Wettbewerbs,
wenn die Telekom sowohl die Telefon- als auch die Fernsehkabelnetze
kontrolliere. Das Breitbandkabelnetz ist die wichtigste Infrastruktur
für den Rundfunk in der Bundesrepublik. Rund 60 Prozent der Haushalte
empfangen das TV-Programm via Kabel. Bereits 1994 hat das
Bundeskartellamt eine Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zwischen der
Deutschen Telekom, Bertelsmann und der Kirch-Gruppe abgelehnt.
Vor diesem Hintergrund fürchten die privaten Fernsehanbieter um
ihre Durchleitung in den Breitbandkabelnetzen. Der aktuelle
Rundfunkstaatsvertrag (RStV) sieht nur eine Einspeisungspflicht für
die öffentlich-rechtlichen Programme vor. "Diese einseitige Regelung
ist nicht mehr zeitgemäß, weil inzwischen auch private Sender zu den
etablierten Programmen in der Bundesrepublik zählen", kritisiert der
CDU-Politiker die aktuelle Regelung im RStV. "In Zukunft sollte auch
für die privaten Rundfunkanbieter der diskriminierungsfreie Zugang
zum Breitbandkabelnetz gewährleistet sein", fordert Norbert Lammert.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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