CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lammert: Ministererlaubnis bei Liberty
Media-Deal nicht im Interesse der deutschen Rundfunklandschaft -
diskrimierungsfreier Zugang ins Kabelnetz auch für Private
Berlin (ots)
"Eine Aushebelung möglicher Einwände des Bundeskartellamts zum Liberty Media Deal durch eine Erlaubnis des Bundeswirtschaftsministers ist nicht im Interesse der deutschen Rundfunklandschaft", erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Lammert.
Eine solche Ministererlaubnis wäre erforderlich, falls das Bundeskartellamt die Übernahme der Kabelnetze in 13 Bundesländern durch Liberty Media ablehnen würde. Das Bundeskartellamt prüft derzeit den Vertrag zwischen Telekom und Liberty, weil der amerikanische Investor auch an Programmanbietern beteiligt ist (u. a. AOL Time Warner, News Corporation, Discovery Channel), die er in die von ihm gekauften Breitbandkabelnetze einspeisen möchte. "Eine Ministererlaubnis würde das ursprüngliche Ziel, mehr Wettbewerb zu erreichen, auf den Kopf stellen, wenn Kabelbetrieb und Programmangebot in einer Hand sind", so Lammert weiter. Schon gar nicht könne eine entsprechende Zusage des Bundeskanzlers, um die sich Liberty-Präsident John Malone derzeit bemüht, vor Abschluss der notwendigen Prüfung des Vorgangs durch das Kartellamt in Betracht kommen.
Durch eine Anordnung der Europäischen Union war die Deutsche Telekom 1999 gezwungen, sich von ihrem Breitbandkabelnetz zu trennen. Begründung: Es sei nicht im Sinne eines funktionierenden Wettbewerbs, wenn die Telekom sowohl die Telefon- als auch die Fernsehkabelnetze kontrolliere. Das Breitbandkabelnetz ist die wichtigste Infrastruktur für den Rundfunk in der Bundesrepublik. Rund 60 Prozent der Haushalte empfangen das TV-Programm via Kabel. Bereits 1994 hat das Bundeskartellamt eine Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zwischen der Deutschen Telekom, Bertelsmann und der Kirch-Gruppe abgelehnt.
Vor diesem Hintergrund fürchten die privaten Fernsehanbieter um ihre Durchleitung in den Breitbandkabelnetzen. Der aktuelle Rundfunkstaatsvertrag (RStV) sieht nur eine Einspeisungspflicht für die öffentlich-rechtlichen Programme vor. "Diese einseitige Regelung ist nicht mehr zeitgemäß, weil inzwischen auch private Sender zu den etablierten Programmen in der Bundesrepublik zählen", kritisiert der CDU-Politiker die aktuelle Regelung im RStV. "In Zukunft sollte auch für die privaten Rundfunkanbieter der diskriminierungsfreie Zugang zum Breitbandkabelnetz gewährleistet sein", fordert Norbert Lammert.
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