CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Nooke/Voßhoff:
Grundstücksrechtsbereinigungsgesetz so nicht zustimmungsfähig!
Berlin (ots)
Zu den in der kommenden Sitzungswoche des Bundestages abzuschließenden Beratungen des Gesetzentwurfes zur Bereinigung noch offener Grundstücksfragen in den neuen Ländern erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Sprecher der Abgeordneten der neuen Bundesländer, Günter Nooke MdB sowie die Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss, Andrea Voßhoff MdB:
Die mit dem vorgelegten Entwurf verfolgte Absicht, die Eigentumsverhältnisse an bereits zu DDR-Zeiten öffentlich genutzten Grundstücken, die aber bis heute im Privateigentum stehen, abschließend zu regeln, ist notwendig und wird deshalb begrüßt.
Aus Gründen der Rechtsklarheit und unter Berücksichtigung der Interessen der betroffenen Eigentümer und Kommunen ist die Ankaufsregelung der richtige Ansatz. Gleichwohl sind die in dem Entwurf der Bundesregierung vorgeschlagenen Regelungen teilweise unausgewogen und benachteiligen Kommunen und Eigentümer. Dies wurde bereits in der von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion durchgesetzten Anhörung der betroffenen Interessenvertreter am 30.08.2001 sehr deutlich.
1. So benachteiligt die im Gesetzentwurf vorgesehene Kaufpreisregelung diejenigen Eigentümer, deren Grundstücke unter Umständen mit "alten" Grundpfandrechten belastet sind, zu deren Ablösung im Einzelfall ein höherer Betrag zu zahlen sein könnte, als der Eigentümer an gesetzlich festgelegtem Entgelt zu erwarten hat. Eine solche, vom Gesetzgeber in Kauf genommene Rechtsfolge, wonach der Eigentümer gezwungen werden kann, sein Grundstück zu verkaufen, dabei im Ergebnis aber noch draufzahlen muss, ist verfassungsrechtlich problematisch.
2. Ebenso bedürfen auch die Fälle sogenannter stillgelegter Deponien einer abschließenden Regelung.
3. Die im Gesetzentwurf beabsichtigte Ankaufsfrist der Kommunen bis 2007 führt dazu, dass Eigentümer unter Umständen noch weitere 6 Jahre auf einen Verkauf warten müssen. Dies ist den Eigentümern nicht mehr zuzumuten.
4. Zudem ist nicht einsichtig, warum den Ländern aus diesen Verkäufen noch eine von den Kommunen zu finanzierende Grunderwerbssteuer zufließen soll. Hier werden die Kommunen zusätzlich finanziell belastet.
Unser Angebot und Interesse an einer konstruktiven Beratung dieser gesetzlichen Unklarheiten wurde von der Koalition unter anderem aus Zeitgründen abgelehnt. Der Gesetzentwurf ist deshalb aus den vorgetragenen Gründen für uns nicht zustimmungsfähig.
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