CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lohmann/Fink: Welt-Alzheimertag -
Mahnung an Rot-Grün
Berlin (ots)
Anlässlich des Welt-Alzheimertages am heutigen Tage erklären der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Lohmann MdB und der zuständige Berichterstatter, Ulf Fink MdB:
Mit dem heutigen Welt-Alzheimertag wird darauf hingewiesen, dass für ein menschenwürdiges Leben von Alzheimer-Kranken und deren Angehörigen mehr Engagement und Unterstützung nötig ist. Diese Mahnung richtet sich insbesondere an die rot-grüne Bundesregierung. Die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer hatte Alzheimer-Patienten und ihren Angehörigen immer wieder Verbesserungen in Aussicht gestellt. Aber den Worten ließ sie keine Taten folgen.
Auch die amtierende Bundesgesundheitsministerin ist dem berechtigten Anliegen der Alzheimer-Patienten nicht gerecht geworden. Der von Rot-Grün vorgelegte Gesetzentwurf zur Pflegeleistungsergänzung ist vollkommen unzureichend, um die Situation von Alzheimer-Kranken und deren Angehörigen zu verbessern. Der finanzielle Beitrag in Höhe von 900 DM pro Jahr steht nur Patienten zur Verfügung, die bereits Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erhalten und darüber hinaus sich in häuslicher Pflege befinden. Das heißt, all jene Alzheimer-Kranke, die zwar geistig verwirrt sind, aber Verrichtungen des täglichen Lebens, wie Waschen und Kämmen immer noch selbst erledigen können, werden nicht in die soziale Pflegeversicherung eingestuft und erhalten demzufolge auch keine Leistungen aus der Pflegeversicherung. Darüber hinaus kommt der Vorschlag von Rot-Grün auch jenen Alzheimer-Kranken nicht zugute, die in stationären Pflegeeinrichtungen untergebracht sind.
Der von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eingebrachte Gesetzentwurf eines Pflege-Leistungs-Verbesserungsgesetzes war hier sehr viel weitergehender. Statt eines Volumens von 500 Mio. DM wollten wir mit einem Volumen von 1 Mrd. DM Alzheimer Patienten und ihren Angehörigen unter die Arme greifen. Unsere Leistungen richteten sich an alle Alzheimer-Kranken. Durch eine Berücksichtigung eines allgemeinen Betreuungsaufwandes von bis zu 30 Minuten täglich hätten zahlreiche Demenzkranke, die bisher keine Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung wegen des engen Pflegebegriffs erhalten, einbezogen werden können. Zudem hätten die pflegenden Angehörigen eine Anwartschaft auf die Rentenversicherung erworben. Gerade diese Leistung ist für viele Pflegende, insbesondere für Frauen, von eminenter Bedeutung, sind sie doch durch die Pflege des Alzheimer-Kranken an einer Erwerbstätigkeit gehindert.
Schließlich hätte die Berücksichtigung eines allgemeinen Betreuungsaufwandes im Pflegebegriff auch zu einer Höherstufung der bereits in der sozialen Pflegeversicherung berücksichtigten Demenzkranken geführt.
Leider wurde unser Gesetzentwurf eines Pflege-Leistungs-Verbesserungsgesetzes vor der Sommerpause mit der Mehrheit der Stimmen von Rot-Grün abgelehnt. Hinter unseren Vorschlägen bleibt der Gesetzentwurf von Rot-Grün weit zurück. Frau Bundesministerin: Halten Sie keine schönen Reden, sondern tun Sie etwas für die Demenzkranken und ihre Angehörigen!
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