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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schauerte: Deutscher energiepolitischer Sonderweg des verhandelten Netzzuganges muss nachgebessert werden

Berlin (ots)

Zur heutigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses
für Wirtschaft und Technologie über die weitere Liberalisierung der
Strom- und Gasmärkte (Novelle des Energiewirtschaftsrechts) erklärt
der Berichterstatter für das Energiewirtschaftsgesetz der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Schauerte MdB:
Nach der heute durchgeführten Anhörung und ausführlichen
Erörterungen mit den geladenen Experten steht fest:
1. Die Bundesregierung hat in der Energiepolitik versagt. Durch
ökologisch höchst zweifelhafte neue Steuern und Sonderlasten durch
EEG, KWK-Gesetz und Ökosteuer werden die Kostenvorteile der
Liberalisierung in naher Zeit wieder aufgezehrt sein. Schon im Januar
droht die nächste Stufe der Ökosteuer.
2. Der vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung ist
mangelhaft. Marktöffnung, fairer Wettbewerb und
diskriminierungsfreier Netz-Zugang können damit nicht gewährleistet
werden.
3. Der Ausstieg der freien Gashändler aus den Verhandlungen zur
Verbändevereinbarung Gas zeigt, dass der deutsche Weg des
verhandelten Netzzugangs optimiert werden muss, damit es in Zukunft
nicht mehr zu Schikanen gegen wechselwillige Kunden und Neuanbieter
kommt.
Um die Vorteile des unbürokratischen und flexiblen Modells des
verhandelten Netzzugangs weiterhin überzeugend im europäischen
Wettbewerb der Ordnungsmodelle zu nutzen und auf eine ungeeignete
sektorspezifische Regulierungsbehörde für Gas bzw. Strom verzichten
zu können, müssen verschiedene Nachteile des Systems und etliche
Schwächen des rot-grünen Gesetzentwurfs nun korrigiert werden. Dies
heißt insbesondere:
1. Einführung der automatischen sofortigen Vollziehbarkeit von
Kartellamtsentscheidungen bezüglich missbräuchlicher
Netzzugangsverweigerungen und missbräuchlicher Netznutzungsentgelte.
Auch über eine Beweislastumkehr zuungunsten der Besitzer der
monopolartigen Netze muss nachgedacht werden.
2. Ernsthafte Prüfung, ob zumindest übergangsweise auf Antrag der
Durchleitungspetenten eine Ex-Ante-Kontrolle der angebotenen
Vertragsbedingungen durch das Kartellamt sinnvoll ist.
3. Institutionelle Bündelung aller behördlichen Aktivitäten beim
Bundeskartellamt. Sowohl für die Streitschlichtungsstelle für
Netzzugangsverhandlungen als auch für die Verweigerungsprüfung bei
Langfristverträgen (Take-or-Pay) ist nicht das
Wirtschaftsministerium, sondern das unabhängige Kartellamt die einzig
richtige Stelle.
4. Ablehnung der vielfältigen protektionistischen Züge des
Regierungsentwurfs. Die Reziprozitätsklausel darf weder verschärft
noch auf neue Tatbestände ausgeweitet werden. Sie hat sich schon im
Strommarkt im wesentlichen als untauglich erwiesen. Eine Verschärfung
und Erweiterung auf den Gasmarkt mit einer Importabhängigkeit von 80
% ist unsinnig und wettbewerbsschädlich. Ein europäisches
Level-Playing-Field kann nicht durch Protektionismus erreicht werden.
5. Keine Ermächtigung des Wirtschaftsministers zum Importverbot
von Strom und Gas aus Drittländern. Versorgungssicherheit und hohe
Umweltstandards sind nicht durch staatliche Marktabschottung, sondern
nur durch freien Wettbewerb und zügige EU-Beitrittsverhandlung mit
den osteuropäischen Staaten zu erreichen.
6. Klare Veröffentlichungs- und Unbundlingvorschriften für
vertikal integrierte Gasversorgungsunternehmen, damit es zu keinen
Quersubventionen kommt und Neuanbieter eine faire Chance erhalten.
Gegebenenfalls sollte dem Kartellamt ermöglicht werden, bei
wiederholtem Missrauch oder drohenden Wettbewerbsbehinderungen
verschärfte Unbundlingvorschriften (management, legal unbundling)
aufzuerlegen.
7. Angemessener Zugang zu Gasspeichern
8. Beschleunigte vollständige Öffnung aller Märkte in Europa. Eine
entsprechende Initiative wurde im Frühjahr von Bundeskanzler Schröder
mit seinem französischen Amtskollegen zunächst gestoppt.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird alles daran setzen, in den nun
anstehenden Beratungen die Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte
wieder auf Kurs zu bringen, damit Haushalskunden und Unternehmen
wieder von sinkenden Energiepreisen profitieren können. Nur offene
Märkte, freier und fairer Wettbewerb und eine Vielfalt von Anbietern
sichert günstige Energiepreise, Versorgungssicherheit und nachhaltige
Umweltentlastung durch ein hohes Innovationspotential.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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