CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Brähmig/Hinsken: Freistellung der
Schausteller von Autobahngebühren beibehalten
Berlin (ots)
Zum Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen der geplanten streckenbezogenen Lkw-Maut auf das Schaustellergewerbe im Tourismus-Ausschuss des Deutschen Bundestages erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tourismus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Brähmig MdB, und der tourismuspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe und zugleich Vorsitzender des Tourismus-Ausschusses des Bundestages, Ernst Hinsken MdB:
Die CDU/CSU-Tourismuspolitiker sprechen sich gegen die Pläne der Bundesregierung aus, künftig das Schaustellergewerbe in die streckenbezogene Gebührenpflicht für die Autobahnbenutzung schwerer Nutzfahrzeuge einzubeziehen. Gegenwärtig sind Schausteller von der bereits geltenden zeitbezogenen Gebühr ausgenommen, weil ihre Fahrzeuge nicht der Güterbeförderung für Dritte dienen, sondern lediglich dem Eigentransport von einem Volksfest zum nächsten. Ohne Änderung der Sachlage soll dem Schaustellergewerbe, das in diesem Jahr bereits von der Absage zahlreicher Veranstaltungen aufgrund von BSE, MKS und der Terroranschläge in den U.S.A. betroffen ist, laut Angaben des Deutschen Schaustellerverbandes eine zusätzliche Belastung von jährlich bis zu 11 Mio. DM auferlegt werden.
Auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich der Tourismus-Ausschuss des Bundestages mit diesem Thema befasst, wobei die Bundesregierung ihre Pläne kaum begründen konnte. Selbst Mitglieder der rot-grünen Regierungskoalition baten um Prüfung des Sachverhalts, obwohl die tourismuspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion ausdrücklich keine tatsächliche Belastung erkennen konnte. Sie folgte damit der Einschätzung der Regierungsvertreter, dass ein großer Teil der Fahrten von Schaustellern zum jeweils nächsten Veranstaltungsort über Landstraßen erfolge. Tatsächlich gilt dies aber nur für einen kleinen Teil der Transporte, da die Festplätze teilweise hunderte Kilometer von einander entfernt liegen. Außerdem ist auch eine Verlagerung auf die Schiene kaum möglich, da immer mehr Verladestellen und Strecken stillgelegt werden. Das ab Beginn 2002 vorgesehene Einsparkonzept der Deutschen Bahn stellt sogar die Bahnanlieferung für das Münchener Oktoberfest in Frage. Und wenn die anfallenden Gebühren wirklich so gering sind wie von der Bundesregierung angenommen, warum kann dann nicht die bisherige Befreiung beibehalten und ein positives Signal für die gesamte Branche gegeben werden?
Noch Ende letzten Jahres haben sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen sogar in einem eigenen Antrag dafür eingesetzt, Volksfeste und Schausteller zu fördern und gerade im Verkehrsbereich Erleichterungen zu prüfen. Wenn es aber zum Schwur kommt, geraten die eigenen Versprechen einmal mehr in Vergessenheit. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte dagegen schon 1999 in einem umfassenden Schausteller-Antrag ganz konkret die Freistellung von einer künftigen streckenbezogenen Autobahngebühr gefordert.
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