CDU/CSU Bundestagsfraktion
Laumann: Keine Jobs durch Job-Aqtiv
Berlin (ots)
Zur ersten Lesung des Job-Aqtiv-Gesetzes der Regierungskoalition am 27. September 2001 erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Karl-Josef Laumann MdB:
Walter Riester hat ganz offensichtlich ein Faible für Wortspielereien und Wortschöpfungen, sei es MOZART für eines von einem Dutzend Modellprogrammen oder jetzt das Job-Aqtiv-Gesetz mit Q statt mit K. Vielleicht vermeidet er aber das K von "aktiv" auch deshalb, weil sein neuestes Gesetzeswerk wenig mit Aktivität zu tun hat. Neue Jobs werden dadurch jedenfalls kaum zu erwarten sein. Dafür sind die Vorschläge zu sehr auf Bürokratisches beschränkt, zu kleinherzig und nach eigenem Bekunden der Regierung auch erst auf lange Sicht wirksam.
Der Gesetzentwurf der Regierungskoalition
- enthält keine Beitragssenkung, wohingegen die Union eine Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung von 0,5 % zum 1.1.2002 und um weitere 0,5 % zum 1.1.2003 gefordert hat.
- Es ist keine flächendeckende Einführung von Kombilöhnen enthalten, was von der Union gefordert wird. Überhaupt sind nur mittel- und langfristig wirkende Maßnahmen enthalten, wohingegen die Union auch kurzfristige Maßnahmen fordert, z.B. Umsteuern von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen auf Kombilöhne.
- Eine "beschäftigungsschaffende Infrastrukturförderung" (Zuschüsse zu den Kosten von Infrastrukturmaßnahmen unter der Voraussetzung, dass vom Arbeitsamt vermittelte Arbeitslose eingestellt werden) wird strikt abgelehnt. Dies ist eine verkappte Finanzierung von öffentlichen Aufgaben aus Beitragsmitteln.
Die wenigen Vorschläge, die in die richtige Richtung weisen, wie das sogenannte Profiling und die Verpflichtung zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung, verdienen nicht den Namen Reform. Vor der wichtigsten Neuregelung auf dem Arbeitsmarkt schreckt Riester sowieso zurück: Die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe sowohl in organisatorischer als auch in inhaltlicher Hinsicht, verbunden mit einer Umkehrung der Beweislast für den, der Leistungen der Gemeinschaft in Anspruch nehmen will, wird weiterhin von der Regierung ausgespart.
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